Ländliche Wege sind elementar, um den ländlichen Raum zu erschließen und zu entwickeln. Um dieses wichtige Wegenetz zu erhalten, hat das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MLV) jetzt 34 Förderanträge von Kommunen über 11 Mio. € zur Modernisierung von Wirtschaftswegen im ländlichen Raum genehmigt. Die europäischen Fördermittel werden über das NRW-Programm „Ländlicher Raum“ bereitgestellt.
„Ländliche Wege sind das Rückgrat der ländlichen Räume. Die Landwirtschaft nutzt sie mit moderner Landtechnik, die Menschen benötigen die Wege für Freizeit und Erholung und für tägliche Wege. Es ist daher wichtig, in eine zukunftsfähige ländliche Infrastruktur zu investieren. Es freut mich sehr, dass wir die Kommunen hierbei unterstützen können“, betont NRW-Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen.
Zum Förderstichtag am 24. Februar 2023 wurden nach Angaben des Ministeriums insgesamt 45 Förderanträge bei den Bezirksregierungen eingereicht, die einem landesweiten Ranking anhand festgelegter Auswahlkriterien unterzogen wurden. 34 Anträge haben die Hürde genommen und können mit mehr als 11 Mio. € Fördermitteln berücksichtigt werden:
Regierungsbezirk Münster: 14 Anträge und 4,42 Mio. €
Regierungsbezirk Arnsberg: Neun Anträge und 2,36 Mio. €
Regierungsbezirk Düsseldorf: Vier Anträge und 1,92 Mio. €
Regierungsbezirk Köln: Vier Anträge und 1,23 Mio. €
Regierungsbezirk Detmold: Drei Anträge und 1,04 Mio. €
Rund 61 km Wirtschaftswege sollen mit den Fördermitteln modernisiert werden. Sie spielen laut Angaben des Ministeriums in den jeweiligen Wegenetzen eine wichtige Rolle in der Daseinsvorsorge. Mit der Förderung werde die Umsetzung ländlicher Wegenetzkonzepte, die von den Kommunen erarbeitet wurden, unterstützt und ein Beitrag zur ländlichen Entwicklung geleistet. Eine funktionsfähige ländliche Wege-Infrastruktur bilde die Basis für attraktive und zukunftsfähige ländliche Räume.
Anträge, die gerade nicht berücksichtigt werden konnten, können zum nächsten Stichtag (28. April 2023) erneut eingereicht werden. Ansprechpartner sind die Dezernate 33 „Ländliche Entwicklung, Bodenordnung“ der Bezirksregierungen.