Der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) fordert eine umfassende und frühzeitige Mahd von Straßenrändern und Böschungen, um die weitere Ausbreitung des Jakobskreuzkrautes zu verhindern. Die giftige Pflanze breitet sich in Nordrhein-Westfalen zunehmend aus und gefährdet Weidetiere sowie die Futterqualität in landwirtschaftlichen Betrieben und wird auch in Schutzgebieten zu einem zunehmenden Problem, heißt es in einer Pressemitteilung des Verbandes. Jakobskreuzkraut enthalte giftige Pyrrolizidin-Alkaloide, die bei Tieren schwere Leberschäden verursachen können. Besonders problematisch: Die Giftstoffe blieben auch in Heu und Silage erhalten. Schon geringe Anteile kontaminierten Futters könnten gravierende Folgen haben.
Straßenränder, Böschungen und Wegränder sind häufig der Ausgangspunkt für die Ausbreitung auf Wiesen, Weiden und inzwischen auch in Schutzgebieten, warnt der RLV. Dort könne Jakobskreuzkraut andere Pflanzenarten verdrängen und sich dominant ausbreiten – mit negativen Folgen für die Vielfalt von Flora und Fauna. Entscheidend für eine wirksame Eindämmung sei die Verhinderung der Samenbildung, so der RLV. Die wichtigste Maßnahme sei eine Mahd spätestens zu Beginn der Blüte, in der Regel ab Anfang Juni. Erfolge der Schnitt zu spät, verbreite sich die Pflanze massenhaft über Samen weiter.
Vor diesem Hintergrund hat der RLV sowohl den Städte- und Gemeindebund als auch Straßen.NRW aufgefordert, die Pflege des Straßenbegleitgrüns konsequent anzupassen. Eine rechtzeitige Mahd sei einfach umzusetzen, aber von zentraler Bedeutung – für den Schutz landwirtschaftlicher Flächen, der Tiergesundheit und ökologisch sensibler Bereiche, betont der Verband. Der RLV appelliert eindringlich an Kommunen und Straßenbaulastträger, jetzt zu handeln und die Mahdtermine konsequent am Blühbeginn des Jakobskreuzkrautes auszurichten. Nur so lasse sich eine weitere Ausbreitung wirksam verhindern.