Gemeinsam ins Kabinett

Insektenschutz und Pflanzenschutz zusammen behandeln

Foto: landpixel

Ein weiterer Baustein, damit das Insektenschutzgesetz noch in dieser Legislaturperiode erlassen wird, ist gesetzt. Am Freitag hat Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner den Entwurf der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung öffentlich gemacht. Klöckner hatte seit einiger Zeit da­rauf gedrängt, dass das Insektenschutzgesetz nur gemeinsam mit dieser Verordnung verhandelt wird. Umweltministerin Schulze wollte das Gesetz schon vor Weihnachten ins Kabinett bringen, was damals dann überraschend von der Tagesordnung genommen wurde. Nun soll beides am 10. Februar 2021 im Kabinett verabschiedet werden. Bis dahin laufen eine Anhörung betroffener Verbände zu dem Verordnungsentwurf sowie die Verhandlungen zwischen Bundesumweltministerium und Bundeslandwirtschaftsministerium dazu weiter.

Im Frühjahr 2019 hatte sich die Bundesregierung im Rahmen des sogenannten Agrarpakets da­rauf geeinigt, den Schutz der Insekten durch ein Gesetz zu verbessern. Schon damals herrschte in den Reihen der Unions-Fachpolitiker im Bundestag Unzufriedenheit. Sie bemängelten, dass dem Koalitionspartner SPD zu große Zugeständnisse gemacht worden seien. Was das Bundesumweltministerium unter dem Namen Insektenschutzprogramm vorgestellt hatte, wurde als weder fachlich noch rechtlich begründbar eingestuft. In der Folgezeit kam es auch immer wieder zu Kontroversen zwischen den beiden Fachministerien. Zuletzt untermauerte Klöckner ihre Kritik an den Vorlagen ihrer Kabinettskollegin Svenja Schulze bei digitalen Veranstaltungen im Rahmen der Grünen Woche.

Die Berufsvertretung bewertet den Verhandlungsstand zu dem Thema augenblicklich als kritisch. Erleichterungen für die Landwirtschaft, die eine frühere inoffizielle Fassung der Verordnung noch vorgesehen habe, enthält der jetzige Entwurf nicht mehr. Wesentliche Änderungen seien zum Beispiel, dass nun auch FFH-Gebiete wieder in das Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten aufgenommen wurden, der Abstand zu Gewässern von 5 auf 10 m ausgedehnt und Glyphosat generell ab 1. Januar 2024 verboten werden soll.     ds