Gerne mehrfach absichern

LZ-Chefredakteur Detlef Steinert

Am Donnerstag und Freitag tagen die Agrarministerinnen und Agrarminister von Bund und Ländern in Heidelberg. Seit Jahren steht immer wieder ein Punkt auf der Tagesordnung. Dieses Mal nicht. Obwohl eine einheitliche Lösung dringend nötig ist.

 

Fast ein Vierteljahrhundert liegt zwischen der Aussage der Bundesregierung, dass sich das Bundeslandwirtschaftsministerium bemühen will, einen Bericht zu den Möglichkeiten und Auswirkungen von Mehrgefahrenversicherungssystemen vorzulegen, und der Vereinbarung im Koalitionsvertrag einer anderen Bundesregierung, die Finanzierung einer Mehrgefahrenversicherung aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe Agrar­struktur und Küstenschutz (GAK) zu prüfen. Ersteres war im Jahr 2001 zu vernehmen, als Renate Künast von den Grünen Bundesagrarministerin war. Letzteres haben Union und SPD erst vor wenigen Monaten miteinander verhandelt. Zwischenzeitlich hatten und haben acht Agrar­ministerinnen und Agrar­minister des Bundes und ungezählte Ressortverantwortliche in den Ländern das Thema bereits auf dem Schreibtisch. Regelmäßig findet es auch seinen Weg auf die Tagesordnung der Agrar­ministerkonferenz (AMK). Die tagt gerade in Heidelberg. Wenn es nicht doch noch unter Verschiedenes zum Thema wird, bleibt die Absicherung der landwirtschaftlichen Betriebe gegen Schäden durch Extremwetterlagen dieses Mal allerdings außen vor.

 

Kaum jemand zweifelt daran, dass das Risiko von Extremwetterlagen infolge des Klimawandels steigt. Die Absicherung dagegen bleibt also ein drängendes Thema, auch wenn die Dringlichkeit im Augenblick nicht so groß erscheint. Dabei ist es ratsam, gerade in Zeiten zu handeln, in denen der Druck gering ist. Dann ist auch die Gefahr geringer, aus Aktionismus Fehler zu machen. Sieht man von lokalen Starkregenereignissen – im Rheinland zum Beispiel kürzlich im Raum Bedburg – ab, sind landauf, landab landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe in diesem Jahr von verheerenderen Unwettern verschont geblieben. Aber man weiß es: Sicher ist man nie davor; wenn es passiert, gehen die Schäden jedoch in die Millionen. Staat und Betriebe könnten verschiedenen Rechnungen zufolge also profitieren, würde sich die öffentliche Hand mit einem Zuschuss an Versicherungsprämien beteiligen.

 

Das ist seit wenigen Jahren zumindest bei einigen Intensivkulturen in manchen Bundesländern möglich. Baden-Württemberg, das 2020 als erstes ein Förderprogramm einführte, über das Obst- und Weinbaubetriebe Zuschüsse erhalten können, hat gerade erst auch Hopfen und Hagelschlag in den Förderkatalog aufgenommen. In Bayern und Niedersachsen können auch Ackerbau- und Grünlandbetriebe eine Förderung von bis zu 50 % der Versicherungsprämie erhalten. So weit geht Nordrhein-Westfalen noch nicht. Hier sind Zuschüsse beschränkt auf Obst, Gemüse und Weinbau. Allerdings setzt sich das NRW-Landwirtschaftsministerium seit Langem für eine bundeseinheitliche Regelung ein.

 

Die ist aus mehreren Gründen nötig. Einerseits, damit die Versicherer die Prämien im Rahmen halten. Denn ein Flickenteppich von Bundesland zu Bundesland unterschiedlicher Regelungen erhöht deren Kosten für Erfassung und Verwaltung von Abschlüssen enorm. Zum anderen sorgen einheitliche Regelungen für mehr Markttransparenz und damit für eine bessere Vergleichbarkeit für die Versicherungsnehmer. Hinzu kommt, dass mittlerweile fast alle Nachbarländer Deutschlands Mehrgefahrenversicherungen für landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe unterstützen. Würde die Bundesregierung nach Jahrzehnten endlich Nägel mit Köpfen machen, würde sie damit für etwas Wettbewerbsgleichheit sorgen. Sie würde damit aber auch den öffentlichen Haushalten einen Gefallen tun und aus einer unkalkulierbaren eine berechenbare Größe machen. Denn niemand kann vorhersehen, wie hoch die Kosten infolge von Dürre, Frost, Hagel oder Überschwemmungen und damit staatliche Unterstützungsleistungen ausfallen. Ganz abgesehen davon wäre eine regelmäßige Bezuschussung der Eigenvorsorge der Betriebe ein Beitrag zum Bürokratieabbau, da im Krisenfall keine aufwendigen und für Behörden wie Antragsteller nervenaufreibende Formularschlachten nötig sind, um die Bedürftigkeit gegenüber dem Staat darzulegen.

 

Der einfachere Weg ist aber auch nicht ohne ausreichende Mittel zu finanzieren. Landwirtschaftsminister Rainer nimmt, dem Koalitionsvereinbarung folgend, für die Unterstützung privatwirtschaftlicher Mehrgefahrenversicherungen die Gemeinschaftsaufgabe Agrar­struktur und Küstenschutz (GAK) in den Blick. Aus demselben Topf will er aber nach der Streichung des Bundesprogramms auch die Förderung für den Tierwohlumbau von Ställen finanzieren. Bleibt der Etatansatz für 2026 hierfür unverändert, wird es weder mit dem einen noch mit dem anderen etwas. Rainer muss auch deswegen für eine deutliche Aufstockung kämpfen, damit nach mehr als 20 Jahren Diskussion endlich bundesweit alle Betriebe dieses Mittel zum betrieb­lichen Risikomanagement nutzen können.