Gesetzesvorschläge vorgelegt

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Mercosur-Handelsteil benötigt nur die Zustimmung von EU-Parlament und Rat

 

Die Europäische Kommission hat die Vertragsentwürfe für das Freihandelsabkommen zwischen der EU und den Mercosur-Staaten (EMPA) sowie für das überarbeitete Freihandelsabkommen mit Mexiko (MGA) vorgelegt. Wie die Brüsseler Behörde mitteilte, sind zwei parallele Rechtsinstrumente für jedes Abkommen vorgesehen. Zum einen zwei Interimsabkommen, die lediglich die jeweiligen Handelsteile umfassen, die ausschließlich in die Zuständigkeit der EU fallen. Beide sollen im nächsten Schritt unter Beteiligung des Europäischen Parlaments und des Rates ratifiziert werden. Zum anderen zwei sogenannte globale Abkommen, die auch Teile enthalten, die über den Handel hinaus gehen und der Ratifizierung durch alle Mitgliedstaaten bedürfen. Durch diese Aufteilung hofft man, dass der Handelsteil möglicherweise bereits in diesem Jahr in Kraft treten könnte. Die umfassende Ratifizierung durch alle Mitgliedsländer dagegen dürfte deutlich länger dauern.

 

Die Kommission versucht der anhaltenden Kritik aus der Landwirtschaft am Mercosur-Abkommen unter anderem durch Zollkontingente für die Einfuhr von sensiblen Agrarprodukten zu begegnen. Hohen EU-Beamten zufolge sind darüber hinaus Maßnahmen geplant, die die Produktionsstandards mit Blick auf Pestizide und Tierwohl angleichen sollen. Diese sind jedoch nicht Teil des Handelsabkommens, sondern sollen eigenständige Initiativen sein, die auf der Vision für Landwirtschaft und Ernährung der EU-Kommission basieren.

 

Das Echo der Europaabgeordneten zum Handelsabkommen zwischen der EU und den Mercosur-Staaten ist erwartungsgemäß geteilt. Handelspolitiker äußern sich wohlwollend, deutliche Kritik kommt von Vertretern des Landwirtschaftsausschusses. Fragt man Parlamentskreise direkt, so geht ein Großteil aber von einer Mehrheit in der EU-Volksvertretung aus. Der grünen Agrarsprecher Thomas Waitz kündigte gar an, dass eine überparteiliche Initiative aus EU-Abgeordneten der Grünen, Liberalen, Sozialdemokraten und Linken gemeinsam eine Prüfung des Vertrages durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) beantragen wolle.

 

Wohlwollend zu den Legislativvorschlägen äußern sich die Agrarminister aus Spanien und Portugal, Luis Planas und José Manuel Fernandes. Planas verwies auf die großen Chancen, die sich durch das Abkommen für den heimischen Agrar- und Ernährungssektor ergeben würden. Fernandes räumte zwar ein, dass ein Abkommen mit Herausforderungen verbunden sei. Grund zur Sorge gebe es aber nicht. Vielmehr sieht der vormalige Europaabgeordnete wirtschaftliche Vorteile.

 

Mehr in LZ 37-2025 auf S. 8.

 

AgE/ke