GLÖZ 5: Mehr Betriebe vom Erosionsschutz betroffen

Foto: Dr. Thomas Böcker

Seit dem Inkrafttreten der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik und der damit zusammenhängenden neuen Landeserosionsschutzverordnung sind deutlich mehr landwirtschaftliche Flächen als stark erosionsgefährdet eingestuft worden. Die Hintergründe und welche Auswirkungen dies für den Pflugeinsatz auf den betroffenen Flächen hat, erläutern Dr. Konrad Egenolf und Dr. Thomas Böcker, Landwirtschaftskammer NRW.

Auf knapp 200 000 ha müssen ab diesem Jahr die Erosionsschutzauflagen der GLÖZ-5-Regelung, Erosionsschutz, eingehalten werden. Zum Vergleich: Im Cross Compliance der alten Förderperiode waren ungefähr 115 000 ha von den Erosionsschutzauflagen betroffen. Bei der Kulisse und den Auflagen wird zwischen Wasser- und Winderosion unterschieden. Die Kulisse gliedert sich in 100 000 ha der Kategorie KWasser1, analog zum früheren CCWasser1, und 95 000 ha der Kategorie KWasser2 sowie 4 300 ha in KWind.

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