In den USA haben die Rechtsstreitigkeiten um die Produkthaftungsklagen in Zusammenhang mit Glyphosat den Obersten Gerichtshof (USSC) erreicht. Nach Angaben der Bayer AG wurde über die Tochtergesellschaft Monsanto ein Antrag auf Revision des Hardeman-Verfahrens eingereicht. Damit soll erreicht werden, dass das Gericht die Entscheidung der Berufungsinstanz überprüft. Der Antrag stützt sich laut Bayer auf zwei Gründe. So sei die angeblich erforderliche Krebswarnung, die Kern der ursprünglichen Klage ist, durch vorrangiges Bundesrecht ausgeschlossen. Die US-Bundesregierung habe das bei der Vorinstanz auch so eingebracht. Außerdem habe die Zulassung von Experten als Zeugen der Klägerseite nicht den bundesrechtlichen Standards entsprochen. Dies habe bei der zentralen Streitfrage des Prozesses nach der Sicherheit des glyphosathaltigen Pflanzenschutzmittels Roundup zu „unfundierten Aussagen“ geführt.
In dem Antrag werde auch ausgeführt, dass die übereinstimmende regulatorische Bewertung in den USA und weltweit sowie die umfassende wissenschaftliche Datenlage zu dem Schluss kommen würden, dass glyphosatbasierte Herbizide sicher und nicht krebserregend sind. Vor dem Hintergrund des durch die US-Umweltbehörde EPA ohne Krebswarnung genehmigten Etiketts stünde jede Forderung nach einer solchen Warnung auf Ebene von Einzelstaaten klar im Konflikt zum Bundesrecht. Der Fall Hardeman ist nach Angaben von Bayer die einzige bislang vor einem US-Bundesgericht verhandelte Produkthaftungsklage zu Roundup. Weil es sich um den ersten Prozess aus den in der sogenannten Multi-District-Litigation gebündelten Verfahren handele, würde die Entscheidung Tausende weitere Fälle auf Bundesebene maßgeblich prägen und auch andere anhängige Verfahren im ganzen Land beeinflussen.