Glyphosat: Diskussion um Zulassung hält an

Foto: Alexis Haulot/EP

In der Diskussion um die erneute Zulassung des Herbizidwirkstoffs Glyphosat hat die zuständige Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides einem wesentlichen Argument der Gegner den Zahn gezogen. Sie wies am Mittwoch vergangener Woche bei der betreffenden Diskussion im EU-Parlament da­­rauf hin, dass es bei sämtlichen in der EU zugelassenen Pflanzenschutzmittelwirkstoffen Datenlücken gebe. Solche Datenlücken bedeuteten also nicht, dass Genehmigungen nicht erteilt würden, stellte die Zypriotin klar. Bekanntlich hatte die für die Bewertung von Glyphosat federführende Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) unvollständige Datensätze beim Aspekt der Biodiversität eingeräumt. Die Gesundheitskommissarin konstatierte, dass das Totalherbizid einer der am besten untersuchten Wirkstoffe sei. Überdies stellte Kyriakides fest, dass die Mehrheit der Mitgliedstaaten weitere Restriktionen zur Glyphosatanwendung, wie im aktuellen Entwurf der Kommission vorgesehen, nicht für notwendig erachte. Schließlich wies sie auch da­­rauf hin, dass die Zulassung jederzeit entzogen werden könne, wenn neue Belege auftauchten, die gegen diese sprechen würden. Der Vorschlag der Kommission sieht eine Zulassung um zehn Jahre vor, statt der maximal möglichen 15. Zudem soll die Vorerntebehandlung von Getreide für eine beschleunigte Abreife, die sogenannte Sikkation, untersagt werden.

Im EU-Parlament gehen die Ansichten zur erneuten Zulassung von Glyphosat nicht nur zwischen den Fraktionen weit ausei­­nan­der. Auch innerhalb der politischen Gruppen sind die Auffassungen teilweise höchst unterschiedlich. Die Kommission will ihren Vorschlag dem Ständigen Ausschuss der EU-Mitgliedstaaten für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) am Freitag dieser Woche zur Abstimmung vorlegen. Aus Kommissionskreisen war aber zu hören, dass auf Antrag einzelner Mitgliedstaaten eine Verschiebung der Abstimmung um voraussichtlich eine weitere Woche möglich sei. Die bisher aus den einzelnen Mitgliedstaaten verlauteten Aussagen sprechen dafür, dass es für keine der beiden Seiten reicht. Das Quorum für eine qualifizierte Mehrheit liegt bei mindestens 55 % der Mitgliedsländer, die zugleich nicht weniger als 65 % der EU-Bevölkerung repräsentieren dürfen. Sollte diese Zielmarke für oder gegen Glyphosat verfehlt werden, befindet der Berufungsausschuss erneut über den Kommissionsvorschlag. Kommt es auch hier zu keinem klaren Ergebnis, kann am Ende die Kommission selbst die von ihr vorgeschlagene Verlängerung beschließen. Die aktuell gültige Zulassung läuft am 15. Dezember aus.

AgE