Glyphosat: Österreich versucht es wieder

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Die Wiener Parlamentsdirektion hat vergangene Woche einen Antrag zur Notifizierung des Verbots der Anwendung von Glyphosat an die EU-Kommission geschickt. Die Parlamentsdirektion ist vergleichbar mit der deutschen Bundestagsverwaltung. Der Antrag war bereits im Dezember 2019 mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ, Grünen und NEOS in den Nationalrat eingebracht und beschlossen, aber noch nicht an Brüssel weitergeleitet worden. Sofern die Kommission kein Veto einlegt, könnte das Glyphosatverbot nach einer dreimonatigen Frist in Kraft treten. Der Vorstoß der Parlamentsdirektion beendet eine Hängepartie, die bereits im Juli 2019 ihren Anfang genommen hat. Schon damals hatte im Nationalrat ein erster Antrag für ein Totalverbot von Glyphosat eine Mehrheit gefunden. Die notwendigen Unterlagen waren allerdings erst nach einem Beschluss im Parlament zur Notifizierung an die EU-Kommission geschickt worden. Die Brüsseler Behörde hatte dieses Vorgehen kritisiert und sogar ein Vertragsverletzungsverfahren angedroht. Daraufhin hatte die damalige Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein das Vorhaben „aus formaljuristischen Gründen“ gestoppt. Unterschiedlich sind in den politischen Lagern in Österreich die Meinungen darüber, von wem die Notifizierung des erneuten Verbotsantrags vom Dezember hätte eingeleitet werden sollen. Dies hatte zu der langen Verzögerung geführt. Ein österreichischer Alleingang beim Glyphosatverbot würde einen Wettbewerbsnachteil für die landwirtschaftlichen Betriebe in dem Alpenland bedeuten. Das österreichische Bundesland Kärnten war 2018 bereits mit einem Totalverbot von Glyphosat in Brüssel gescheitert. AgE