Glyphosat: Verbot vorerst ausgesetzt

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Ministerium erlässt befristete Eilverordnung

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat das ab dem kommenden Jahr geltende nationale Anwendungsverbot für Glyphosat per Eilverordnung ausgesetzt. Mit der für sechs Monate geltenden Verordnung werde somit „übergangsweise“ Rechtssicherheit geschaffen, teilte das Ministerium mit. Die Verordnung wurde am Freitag der Vorwoche im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Weiterhin zur Geltung kommen damit auch alle übrigen Anwendungsbeschränkungen für Glyphosat. Als Anschlussregelung für die Zeit nach dem 30. Juni 2024 wird laut BMEL eine Änderung der Pflanzenschutzschutz-Anwendungsverordnung erarbeitet. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir kündigte an, dabei alle Spielräume für weitere Einschränkungen nutzen zu wollen. „Wir werden prüfen, welche weiteren Möglichkeiten es gibt, die Anwendung von Glyphosat wirksam einzuschränken“, erklärte der Grünen-Politiker in Berlin. Er setze dabei auch auf die Unterstützung der Ampelpartner, damit den Koalitionsvereinbarungen zu Glyphosat trotz der EU-Genehmigung „so weit wie möglich“ nachgekommen werde. Hintergrund ist die Entscheidung der Europäischen Kommission, den Herbizidwirkstoff für weitere zehn Jahre zuzulassen. Durch die erneute Genehmigung auf EU-Ebene wäre laut BMEL ein nationales Glyphosatverbot europarechtswidrig geworden und es wären auch die sonstigen Anwendungsbeschränkungen und damit verbundenen Sanktionen außer Kraft getreten. Laut BMEL konnte die Rechtslage nur per Eilverordnung noch in diesem Jahr angepasst werden. Um ein Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Kommission und Klagen der Hersteller und Anwender zu verhindern, war dies jedoch notwendig. Özdemir erneuerte seine Kritik an der Wiederzulassung des umstrittenen Herbizids. Glyphosat schade „ohne Zweifel“ der Artenvielfalt. Die erneute Zulassung des 50 Jahre alten Herbizids sei zudem „ein schlechtes Signal für Innovationen“ und den modernen Pflanzenbau. Der Ressortchef betonte, dass er gemäß der Koalitionsvereinbarung mit „Nein“ gestimmt hätte, er sich aufgrund mangelnder Einigung in der Bundesregierung jedoch enthalten musste.