Größenbeschränkung für Ställe?

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Der Bundesrat forciert die Diskussion um Bestandsobergrenzen in der Tierhaltung. In einer am vergangenen Freitag gefassten Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, Größenbeschränkungen für Tierhaltungsanlangen „unter anderem aus Klimaschutz-, Umweltschutz-, Tierseuchen- und Brandschutzgründen“ zu prüfen und ein konkretes Konzept vorzulegen. Handlungsbedarf macht die Länderkammer auch hinsichtlich einer Flächenbindung der Tierhaltung geltend. Laut Entschließung soll die Regierung eine auf Landkreisebene bezogene Begrenzung des Viehbesatzes einführen. Maßgeblich sollen die jeweiligen Futterbedarfe und Nährstoffausscheidungen sein. Ziel sei die Etablierung einer „regionalen, nachhaltigen, tierschutzgerechten und bodengebundenen Tierhaltung in Deutschland“, heißt es in der Begründung. Schließlich fordert der Bundesrat konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Brandschutzes in Tierhaltungsanlagen. Unter anderem soll die Bundesregierung jährlich Informationen zu Stör- und Brandfällen in Tierhaltungsanlagen bereitstellen, sofern diese mit hohen Tierverlusten einhergehen. Im Baurecht sollen für Tierhaltungsanlagen bundesweite Mindeststandards für den Brandschutz verankert werden.