Die europäischen Umweltminister haben am Freitag vergangener Woche einstimmig grünes Licht für die europäische Biodiversitätsstrategie – eine der Säulen des europäischen Green Deal – gegeben. Sie unterstützen im Wesentlichen die von der EU-Kommission vorgeschlagene Strategie zum Schutz der Artenvielfalt für die kommenden zehn Jahre. Diese sieht insbesondere vor, 30 % der europäischen Land- und Meeresfläche unter Schutz zu stellen. Mindestens 10 % der landwirtschaftlichen Fläche sollen wieder „mit Landschaftselementen mit großer Vielfalt“ ausgestaltet werden. Einhellig teilen die europäischen Umweltressortchefs auch die Einschätzung der Kommission, dass jährlich Ausgaben von mindestens 20 Mrd. € aus Brüsseler und nationalen Töpfen nötig sind, um diese Etappenziele bis 2030 zu erreichen.
Aus Sicht von Bundesumweltministerin Svenja Schulze unterstreicht die Ratsschlussfolgerung zur Biodiversität den Anspruch Europas auf eine Führungsrolle bei den internationalen Verhandlungen zum Artenschutz. „Der Schutz der biologischen Vielfalt ist kein ‘nice to have‘. Wenn wir unsere Natur zerstören, Ökosysteme und Arten in dem bisherigen Ausmaß verlieren, dann entziehen wir uns im wahrsten Sinne des Wortes die Lebensgrundlagen“, erklärte Schulze unmittelbar nach dem Beschluss des EU-Umweltrates, dessen amtierende Vorsitzende sie ist. Deshalb müsse eine nicht nachhaltig wirtschaftende Landwirtschaft wieder in Einklang mit den natürlichen Grenzen gebracht werden.
Abwanderung verhindern
Im Vorfeld des Ratsbeschlusses hatte der Deutsche Bauernverband (DBV) bei Schulze realistische Ziele und eine enge Zusammenarbeit mit den Bauern angemahnt. „Die aktive Einbindung der Praxis ist aus unserer Sicht Grundvoraussetzung für das Erreichen der ambitionierten Zielvorgaben“, heißt es in einem Brief von DBV-Präsident Joachim Rukwied an die Ministerin. Darin zeigt er sich überzeugt, dass die EU beim Umwelt- und Klimaschutz auf konkrete Lösungsstrategien statt auf undifferenzierte und nur medial eingängige Reduktionsziele setzen muss. Mehr Nachhaltigkeit und Klimaneutralität bis 2050 ist Rukwied zufolge in Europa nur erreichbar, wenn die heimische Erzeugung gehalten und eine Abwanderung auf andere Kontinente vermieden wird.
Folgenabschätzung notwendig
Um eine eigenständige, nachhaltige und qualitativ hochwertige europäische Erzeugung von Lebens- und Futtermitteln sowie nachwachsenden Rohstoffen nicht zu gefährden, ist laut Rukwieds Meinung eine Folgenabschätzung bei den festgelegten Zielen und Maßnahmen unabdingbar. Es greife zu kurz, beim Schutz der Biodiversität ausschließlich auf plakative allgemeine Reduktionsziele und Bewirtschaftungsverbote zu setzen. Dieses Vorgehen heize bestehende Landnutzungskonflikte an und erhöhe den wirtschaftlichen Druck auf die Land- und Forstwirtschaft, gab der DBV-Präsident zu bedenken. Eine fachgerechte Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Nutzflächen, auch in Schutzgebieten, müsse weiter möglich sein. Die Biodiversität müsse produktionsintegriert innerhalb bestehender landwirtschaftlicher Systeme gefördert werden. Dabei sollten Kooperation und Vertragsnaturschutz als Instrumente stärker im Mittelpunkt stehen.
Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) begrüßte die von den Ministern verabschiedete Strategie als entscheidenden Schritt zur Bewältigung der Biodiversitätskrise, sehen aber die Artenschutzbemühungen der EU durch Beschluss der EU-Agrarminister zur Reform der Gemeinsamen Agrar-
reform (GAP) torpediert. AgE/el