Die EU-Kommission hat Anfang der Woche grünes Licht für den überarbeiteten deutschen Strategieplan zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) gegeben. Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium mitteilte, bestätigte Brüssel damit nun auch formell die EU-rechtliche Grundlage für die Agrarförderung in Deutschland ab dem Jahr 2023. Mit dem GAP-Strategieplan „unterstützen wir den notwendigen Transformationsprozess der Landwirtschaft, stärken die Resilienz der landwirtschaftlichen Betriebe und helfen der Landwirtschaft, die Folgen der Klimakrise zu bewältigen“, stellte Ressortchef Cem Özdemir fest. Im Rahmen der GAP stehen in Deutschland jährlich rund 6 Mrd. € an EU-Mitteln zur Verfügung. Gestärkt wird ihm zufolge die ökologisch nachhaltige Agrarwirtschaft, „um auch in Zukunft unsere Ernährung zu sichern und gleichzeitig die natürlichen Ressourcen zu schützen“. Mit der Agrarförderung ab 2023 würden Leistungen der Landwirte für den Umwelt- und Klimaschutz honoriert. Zudem werde dazu beigetragen, die ländlichen Räume „zukunftsfest“ zu machen.
Um die Umsetzung und Weiterentwicklung des GAP-Strategieplans zu flankieren, werde ein nationaler Begleitausschuss von Wirtschaft-, Sozial- und Umweltpartnern eingerichtet, erklärte Özdemir weiter. Bereits im Dezember werde der Ausschuss zur ersten Sitzung zusammenkommen. Außerdem gibt es eine begleitende Evaluierung. Deren Ziel ist es laut Özdemir, die Agrarförderung noch in dieser Förderperiode zielgenauer auf die Honorierung öffentlicher Leistungen auszurichten.
Der Genehmigung war laut Ministerium ein intensiver informeller Austauschprozess von Bund und Ländern mit der EU-Kommission vorangegangen. Der GAP-Strategieplan sei auf Basis der Brüsseler Anmerkungen in den letzten Monaten insbesondere beim Klima- und Umweltschutz sowie beim Erhalt der Biodiversität nachjustiert worden. Pa-rallel dazu wurde laut Agrarressort die Anpassung des nationalen Rechts in die Wege geleitet, damit dieses zum Start der neuen Förderperiode am 1. Januar 2023 ebenfalls in Kraft treten kann. Am Freitag dieser Woche werden die GAP-Direktzahlungen-Verordnung und die GAP-Konditionalitäten-Verordnung im Bundesrat behandelt.