Es bleibt dabei: Die Streichung der Agrardieselvergünstigung innerhalb von drei Jahren kommt. Der Bundesrat hat am Freitag vergangener Woche grünes Licht für das Zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 gegeben, in dem die Regelungen zum Agrardiesel enthalten sind. Zuvor hatte die Länderkammer dem Vermittlungsergebnis zum Wachstumschancengesetz zugestimmt. Das wurde möglich, weil einige unionsregierte Länder, darunter NRW und Schleswig-Holstein sowie das grün-schwarz regierte Baden-Württemberg, das Gesetz trotz Kritik an der Agrardieselstreichung gebilligt haben. Bayerns Bundesratsminister Florian Hermann bekräftigte im Plenum die Ablehnung des Gesetzes und begründete das mit Belastungen der Landwirtschaft beim Agrardiesel. Die SPD-Ministerpräsidentinnen von Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz, Manuela Schwesig und Malu Dreyer, warben demgegenüber für das Wachstumschancengesetz. Eine Verknüpfung des Gesetzes mit der Streichung der Agrardieselvergünstigung sei nicht sachgerecht.
Zehn Punkte
In einer Protokollerklärung zum Haushaltsfinanzierungsgesetz hat die Bundesregierung ihren Willen bekräftigt, Forderungen der Landwirtschaft entgegenzukommen. Zu den zehn Punkten in der Protokollerklärung zählen:
- Aussetzung der obligatorischen Flächenstilllegung für 2024 und Engagement der Bundesregierung für das Aussetzen der Regelung bis zum Ende der GAP-Periode
- Wiedereinführung der einkommensteuerlichen Tarifglättung
- Anpassung des Agrarorganisationen-Lieferketten-Gesetzes zur Stärkung der Landwirte in der Wertschöpfungskette
- Prüfung des Einsatzes alternativer Antriebstechnologien in der Landwirtschaft beziehungsweise von Steuererleichterungen für alternative Kraftstoffe
- Entlastungen durch die überarbeitete Ausgestaltung der Stoffstrombilanzverordnung, die für die verursachergerechte einzelbetriebliche Betrachtung notwendig ist
- Umfassende, konkrete Umsetzung von Vorschlägen für den Bürokratieabbau; Beispiele sind Ohrmarken bei gekoppelten Prämien, die Entschlackung bei bestehenden Öko-
- Regelungen, eine Verschlankung von Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten für Nutztierhalter sowie Einheitlichkeit in der Umsetzung rechtlicher Vorgaben durch die Bundesländer
- Umbau der Tierhaltung: Unter anderem Prüfung der Finanzierung für die tierwohlgerechte Tierhaltung
- Erarbeitung von Vorschlägen zur Ausgestaltung der GAP
- Zahlreiche Entlastungen im Steuerrecht, zum Beispiel degressive AfA bei beweglichen Wirtschaftsgütern, Anhebung der Sonderabschreibungsmöglichkeiten, Anpassung der Stromsteuerentlastungen; Neugestaltung der Höfeordnung Prüfung einer Risikoausgleichsrücklage
AgE/el