Grünes Licht für Energieeinigung

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Die Novellierung der Richtlinie über erneuerbare Energien (RED III) hat von den Mitgliedstaaten grünes Licht erhalten. Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (COREPER) bestätigte nun die im April getroffene Einigung im Trilog mit dem EU-Parlament und der Kommission. Demnach soll beim Ausbau der erneuerbaren Energien mehr Gas gegeben werden. Vorgesehen ist gemäß der neuen Richtlinie, den Anteil der Erneuerbaren am Endenergieverbrauch in der EU bis 2030 auf mindestens 42,5 % anzuheben. Angestrebt werden soll sogar ein Anteil von 45 %. Nach der bisher geltenden RED II ist die EU verpflichtet, bis 2030 mindestens 32 % ihres Energieverbrauchs aus erneuerbaren Quellen zu decken.

Deutlich weniger Einschränkungen als zunächst befürchtet soll es in Bezug auf die Nutzung von Brennholz geben. Konkret heißt dies, dass Brennholz grundsätzlich auch weiterhin als erneuerbare Energie eingestuft wird und seine Nutzung auch weiterhin subventioniert werden darf. Finanzielle Unterstützung für Energie, die durch die Verwendung von Sägeholz, Furnierholz, industriellem Rundholz sowie Stümpfen und Wurzeln erzeugt wird, ist aber gemäß der RED III künftig verboten.

Darüber hi­­naus darf Waldbiomasse in Zukunft nur noch aus Gebieten stammen, die aus Sicht der biologischen Vielfalt und des Kohlenstoffbestands besonders wichtig sind. Die mit der Richtliniennovelle vereinbarten Regeln legen fest, dass das Holzsubstrat entsprechend des höchsten wirtschaftlichen und ökologischen Mehrwerts genutzt werden muss. Das läuft auf eine verpflichtende Kaskadennutzung hi­­naus. Hierin sehen allerdings die Waldbewirtschafter ein Problem. Gerade für Kleinbetriebe sei dies ein enormer bürokratischer Mehraufwand.

AgE