Grünes Licht für QM+

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Das Bundeskartellamt hat keine durchgreifenden kartellrechtlichen Bedenken gegen die „Branchenvereinbarung Milch“ des Qualitätssicherungssystems für die Milcherzeugung (QM-Milch). Diese hat in dem freiwilligen Programm QM+ Tierwohlkriterien für die Milcherzeuger definiert, deren Einhaltung mit einem Label auf den Molkereiprodukten sichtbar gemacht wird, wobei die Landwirte eine finanzielle Entschädigung für ihren Mehraufwand erhalten. „Die Vereinbarung der Milchbranche über einen verbindlichen Tierwohlaufschlag kann für die erste Programmphase bis 2024 toleriert werden“, erklärte der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt. Dem obersten Kartellwächter zufolge gibt es gerade bei der Milch sehr viele unterschiedliche Konkurrenzlabel und lebhaften Wettbewerb zwischen den verschiedenen Marken. Zudem werde nur ein Teil der Molkereien an dem QM+-Programm teilnehmen. „Nach der ersten Phase muss erneut evaluiert werden, inwieweit zusätzliche wettbewerbliche Elemente eingeführt werden können“, stellte Mundt jedoch klar.