Viele Menschen sind impfmüde, was wohl auch mit Corona und den Grippeviren zu tun hat. Jetzt auch noch eine Impfung gegen Gürtelrose? Ist das notwendig und sinnvoll? RKI und STIKO sagen ja und begründen dies – für eine klar abgegrenzte Zielgruppe.
Schlagartig war sie in der Öffentlichkeit sehr präsent, in der TV- und Hörfunkwerbung genauso wie in Printmedien. Dabei gibt es die Erkrankung Gürtelrose schon so lange wie auch die Windpocken. Eine aktivierende Neuerung: Seit dem 1. Mai 2019 ist die Impfung gegen Herpes zoster (Gürtelrose) für alle Personen ab 60 Jahren sowie für Personen mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung ab einem Alter von 50 Jahren Pflichtleistung aller gesetzlichen Krankenkassen. Die Impfung erfolgt mit einem seit Mitte 2018 in Deutschland verfügbaren Totimpfstoff.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss, die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) an die entsprechende Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) anzupassen. Die Impfempfehlung der STIKO für alle Personen ab 60 Jahren berücksichtigt das mit dem Alter zunehmende Risiko für schwere Krankheitsverläufe des Herpes zoster sowie für das Auftreten einer postherpetischen Neuralgie (PHN). Eine Impfung für Menschen ab 50 Jahren wird vor allem bei folgenden Grunderkrankungen empfohlen:
- angeborene beziehungsweise erworbene Immunschwäche,
- HIV-Infektion,
- rheumatoide Arthritis,
- chronisch-entzündliche Darmerkrankungen,
- chronische Lungenerkrankung, Asthma bronchiale,
- chronische Niereninsuffizienz,
- Diabetes mellitus,
- systemischer Lupus erythematodes (Autoimmunerkrankung).
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