Halb so viel im Pflanzenschutz

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Die Europäische Kommission bleibt trotz des Ukraine-Krieges bei ihrer Zielmarke aus der Farm-to-Fork-Strategie: So soll der Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel EU-weit rechtsverbindlich bis zum Jahr 2030 um 50 % reduziert werden. Wie die Brüsseler Behörde dazu am Mittwoch der Vorwoche erläuterte, werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, nationale Reduktionsziele innerhalb bestimmter Parameter festzulegen, um sicherzustellen, dass das EU-weite Soll auch erreicht wird. Vor allem die Verwendung der gefährlicheren Pestizide müsse bis zum Ende dieses Jahrzehnts halbiert werden. Mit dem jetzt vorgelegten Vorschlag soll die bestehende Richtlinie zudem in eine Verordnung umgewandelt werden, die dann von allen Mitgliedstaaten direkt und gleichermaßen umzusetzen ist. Damit würden „die anhaltenden Probleme mit der schwachen und uneinheitlichen Umsetzung der bestehenden Vorschriften in den letzten zehn Jahren angegangen werden“, erklärte die Kommission. Zudem sollen die Mitgliedstaaten ihr jährlich detaillierte Fortschritts- und Umsetzungsberichte vorlegen.

Dem Verordnungsentwurf zufolge soll es im Einzelnen unter anderem strenge Vorschriften für eine umweltfreundlichere Schädlingsbekämpfung geben. So ist nach Angaben der Kommission geplant, mit neuen Maßnahmen dafür zu sorgen, dass alle Landwirte und andere professionelle Anwender von Pflanzenschutzmitteln Integrierten Pflanzenschutz praktizieren. Zudem sollen zunächst „alternative, umweltfreundliche Methoden der Schädlingsprävention und -bekämpfung in Betracht gezogen werden“ müssen, bevor chemische Wirkstoffe als „letztes Mittel“ eingesetzt werden dürfen. Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen gehört auch die Pflicht zur Führung von Aufzeichnungen durch die Landwirte und andere gewerbliche Anwender. Ferner soll der Einsatz aller Pflanzenschutzmittel an Orten wie städtischen Grünflächen einschließlich öffentlicher Parks oder Gärten, Spielplätzen und Schulen verboten werden. Dieses Anwendungsverbot soll auch Erholungs- oder Sportplätze, öffentliche Wege und Natura 2000-Schutzgebiete sowie alle ökologisch empfindlichen Gebiete umfassen.

Zur Abfederung der Kosten und Ertragseinbußen, die den Landwirten aufgrund der Reduzierung des chemischen Pflanzenschutzes entstehen, soll es laut Kommissionsangaben eine „außergewöhnliche EU-Unterstützung“ geben. Fünf Jahre lang sollen die Mitgliedstaaten Gelder aus der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nutzen, um die Aufwendungen der Bauern aufgrund der neuen Anforderungen zu decken. Mit „intensiveren Maßnahmen“ will die Kommission schließlich zur Erweiterung des Angebots an biologischen und risikoarmen Alternativen beitragen.

Um die Auswirkungen der Kommissionsvorschläge zur Pflanzenschutzmittelreduzierung und zur Naturraumwiederherstellung auf die Ernährungssicherheit zu bewerten, will die EU-Kommission für eine „umfassende Analyse“ sorgen. Ziel sei es, eine wissenschaftlich fundierte Studie vorzulegen, um den von den neuen Vorgaben betroffenen Akteuren die Angst vor den Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit zu nehmen.

AgE