Halbzeitbilanz: Volksinitiative Artenvielfalt NRW sammelt über 70 000 Stimmen

Eine positive Halbzeitbilanz zogen die drei Naturschutzverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW (LNU) und Naturschutzbund Deutschland (NABU) am Mittwoch vergangener Woche zum bisherigen Verlauf der Volksinitiative Artenvielfalt NRW. Gemeinsam hatten sie diese am 23. Juli 2020 gestartet. Die NRW-Vorsitzende des NABU Dr. Heide Naderer verkündete, dass die formale Hürde von 66 000 Unterschriften auf Papier trotz der Beschränkungen durch die Corona-Pandemie bereits genommen worden sei. „Aktuell liegt die Anzahl der gesammelten Stimmen bei 72 745. Trotzdem werden wir bis zum Juni 2021 weitermachen, um den Druck auf die Landesregierung zu erhöhen und unser Anliegen dann im Sommer förmlich in den NRW-Landtag einzubringen“, sagte sie. Ziel sei es, die „anhaltende Untätigkeit der Landesregierung“ in Handlungsfeldern wie dem Insektenschutz zu beenden und mehr Artenvielfalt zu ermöglichen.

Kritik an Regierungen

Der Landesvorsitzende des BUND Holger Sticht betonte, dass sich die NRW-Landesregierung aus seiner Sicht wiederholt gegen den Schutz der biologischen Vielfalt entschieden habe. Als Beispiele dafür nannte er den Flächenfraß und den massiven Einsatz von Insektiziden gegen Borkenkäfer auf landeseigenen Flächen. „Dazu zählt auch die Ausbringung von eigentlich verbotenen Neonicotinoiden auf einer Fläche von 40 000 ha“, ergänzte Sticht. Ähnliches attestierte er der Bundesregierung. „Unser Einsatz ist umso wichtiger, als auch die Bundesregierung entgegen allen Ankündigungen kein wirksames Insektenschutzprogramm zustande bekommt. Die Ministerinnen Schulze und Klöckner haben sich hoffnungslos verhakt und bis zu den Bundestagswahlen wird kaum noch Relevantes beschlossen werden“, sagte der BUND-Landesvorsitzende.

Der Vorsitzende der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW Mark vom Hofe führte aus, dass Volksbegehren und Volksinitiativen in anderen Bundesländern bereits zu Debatten und im Endeffekt auch zu konkreten Beschlüssen und Veränderungen geführt hätten. Dabei kam es zum Beispiel in Niedersachsen zu einer Kooperation zwischen der dortigen Landesregierung, den Landwirtschaftsverbänden und den Naturschutzverbänden. „Bis jetzt setzt sich unsere Landesregierung nicht in Bewegung. Seit dem Start der Volksinitiative gab es keinen direkten Kontakt“, berichtet der LNU-Vorsitzende.

Folgen für die Landwirtschaft

Die Forderungen der Volksinitiative sind unter anderem ein Pestizidverbot in Schutzgebieten, eine Ausweitung des ökologischen Landbaus und ein Ausbringungsverbot von Pestiziden, mineralischen Düngern und Gülle auf Gewässerrandstreifen. Eine konkrete Zahl für die Breite dieser Randstreifen nannten die Initiatoren allerdings nicht. „Bei der Diskussion um die Gewässerrandstreifen wird teilweise von Enteignung gesprochen, dabei fordern wir nur ein Ausbringungsverbot. Die Flächen können trotzdem weiter landwirtschaftlich genutzt werden“, erläuterte Holger Sticht die Forderungen. Laut dem BUND-Landesvorsitzenden ist mehr biologische Vielfalt nicht mit geringeren Erträgen gleichzusetzen. „Das sind keine harten Forderungen, die wir stellen, und bäuerliche Betriebe können damit gut leben“, sagte er.

Für die weitere Zukunft schließt Dr. Naderer auch ein Volksbegehren nicht aus. „Da wir die Stimmen aus der Volksinitiative nicht mitnehmen können, werden wir ein Volksbegehren in diesem Jahr allerdings nicht angehen und hoffen, dass die Landesregierung auch so reagiert“, sagte sie. Nach der geplanten Einreichung im Juli 2021 hat der Landtag drei Monate Zeit, sich mit der Volksinitiative zu befassen. kj

Forderungen der Volksinitiative Artenvielfalt

·         Flächenfraß verbindlich stoppen

Gefordert wird ein neuer Landesentwicklungsplan, der den Flächenverbrauch im Land bis 2025 verbindlich auf maximal 5 ha pro Tag und bis 2035 ganz auf null absenkt.

·         Schutzgebiete wirksam schützen

Gefordert wird ein umfassendes Verbot von chemisch-synthetischen Pestiziden und leicht löslichen Mineraldüngern in Schutzgebieten. Des Weiteren sollen wirksame Pufferzonen um besonders schützenswerte Flächen mit einer klaren Reduktionsstrategie für Pestizide und Düngemittel eingerichtet werden. In der Umsetzung soll sichergestellt werden, dass Biolandwirten und dem Vertragsnaturschutz hierdurch keine Nachteile entstehen.

·         Naturnahe und wilde Wälder zulassen

Gefordert wird, dass kurzfristig mindestens 20 % der nordrhein-westfälischen Staatswälder aus der forstlichen Nutzung genommen werden. Darüber hinaus sollen bis zum Jahr 2030 10 % der Gesamtwaldfläche des Landes auch nach Möglichkeit außerhalb des Staatswaldes aus der Nutzung genommen und der Weg dahin durch geeignete Landesprogramme für private und kommunale Waldbesitzer gefördert werden.

·         Naturverträgliche Landwirtschaft aktiv voranbringen

Gefordert wird, dass schnellstmöglich alle Grünland- und Ackerflächen im Eigentum des Landes nach den Grundsätzen des ökologischen Landbaus bewirtschaftet werden. Die vom Land betriebenen oder verpachteten Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung (Kantinen etc.) sollen verbindlich und vorrangig Erzeugnisse aus regionalem ökologischen Anbau und regionaler extensiver Weidehaltung beziehen. Dadurch soll auch die von Bauern geforderte stärkere Nachfrage nach umwelt- und tierschutzgerecht erzeugten Lebensmitteln dauerhaft gesteigert werden. Förderprogramme des Landes für Kommunen bei der Gemeinschaftsverpflegung sollen diese ebenfalls als Fördervoraussetzung festschreiben. Insgesamt sollen in NRW bis 2030 25 % der An­bauflächen ökologisch bewirtschaftet werden.

·         Biotopverbund stärken und ausweiten

Gefordert wird, dass das Land NRW ein Netz miteinander verbundener Biotope (Biotopverbund) festsetzt, das bis zum Jahr 2025 mindestens 20 % der Landesfläche umfasst.

·         Lebendige Gewässer und Auen sichern

Gefordert wird, dass Gewässer und Auen besser geschützt und renaturiert werden. Zum Schutz von Flora und Fauna entlang von Gewässern sind bei Grünland und ackerbaulicher Nutzung Randstreifen verbindlich einzuhalten, in denen chemisch-synthetische Pestizide sowie mineralische Dünger und Gülle nicht ausgebracht werden dürfen.

·         Artenschutz in der Stadt fördern

Gefordert werden, die Eindämmung von Lichtverschmutzung, klare Vorgaben zur Vermeidung von Vogelschlag an Glas- und anderen Fassaden in der Landesbauordnung, Vorkehrungen beim Bau neuer Gebäude, damit gebäudebrütende Vogelarten ausreichend Nistmöglichkeiten erhalten, Fassaden- und Dachbegrünung sowie Nistkästen an landeseigenen Liegenschaften und ein verbindlicher Ausschluss sogenannter Schottergärten in der Landesbauordnung.

·         Nationalpark in der Senne ausweisen

kj