Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag die Tierschutztransportverordnung verhandelt. Kernpunkt der Verordnung, aus Sicht der tierhaltenden Betriebe in Deutschland, war das Thema Beförderungsdauer von Schlachttieren an heißen Tagen. Diese wurde nun auf maximal 4,5 Stunden begrenzt. Die Festlegung von heißen Tagen wurde in der Grunddrucksache dahingehend definiert, dass die Außentemperatur zu keinem Zeitpunkt des Transports über 30° Celsius liegen dürfe. Die Empfehlung des Ausschusses des Bundesrates, die Temperatur im Innenbereich des Fahrzeugs dürfe zu keinem Zeitpunkt 30° übersteigen, wurde verworfen.
Was heißt „Beförderungsdauer“?
Man wird die Ausführungsbestimmungen zu dieser Verordnung abwarten müssen. Aber die Begrenzung der Tiertransporte auf 4,5 Stunden (ab diesem Zeitpunkt muss ein Fahrer Pause machen) bedeutet schon eine erhebliche Einschränkung des Transportwesens an heißen Hochsommertagen. Die von Schlachtbetrieben weit entfernten Betriebe im südlichen Rheinland oder auch im südlichen Westfalen haben dann kaum eine Chance auf einen Transport, wenn bereits mit der Verladung des ersten Tieres die Minuten gezählt werden. Nach 4,5 Stunden muss ausgeladen sein! Nun sollte man glauben, dass 4,5 Stunden Transport in NRW eine durchaus ausreichende Zeit sind. Dem ist aber nicht so. Selbst wenn nur an einer Ladestelle ein Zug Mastschweine vollgeladen wird, so sind hierfür doch 1 bis 1,5 Stunden zu veranschlagen, vor allem bei Verladung aus verschiedenen Ställen eines Betriebs. Mit der verbleibenden Zeit sollten die Schlachtbetriebe innerhalb Westfalens und des Rheinlandes zu erreichen sein. Aber dann muss noch ausgeladen werden und es darf sowohl auf den Straßen wie auch am Schlachthof keine Wartezeit entstehen.
Genau da hapert es. Den morgendlichen Stoßverkehr auf den Autobahnen kann man genauso kritisieren wie die fehlenden Wartebuchten an den Schlachtbetrieben. Gänzlich problematisch wird es, wenn an solch heißen Tagen Sammeltransporte durchgeführt werden. Bereits die Anfahrt an zwei Mastbetriebe dürfte dazu führen, dass die 4,5 Stunden bis zur Abladung des letzten Schweins, nicht eingehalten werden können. Im Klartext: Es geht wieder – im Namen des Tierschutzes – gegen die kleineren Betriebe, die keinen Zug vollmachen können. Wenn die nicht nah am Schlachtbetrieb liegen, müssen sie warten.
Sammeltransporte von Schlachtkühen sind unter diesen Bedingungen praktisch ausgeschlossen. Die Kühe müssten an eine Sammelstelle und ab dortiger Verladung gehen die 4,5 Stunden erneut los. Wer festlegt, wann die 30° erreicht sind, wird noch zu klären sein. Problematisch ist auch: Diese Transporteinschränkungen gelten nur für deutsche Transporte. Schlachtschweine aus den Niederlanden oder Belgien wären davon nicht betroffen.
Schnelles Abladen ermöglichen
Seitens von Schlachtbetrieben wird jetzt gelegentlich argumentiert, dann müsse eben das Anlieferungsmanagement verändert werden. Dabei wird geflissentlich übersehen, dass die hiesigen Viehtransporteure jetzt schon durchweg morgens um 5 Uhr oder früher ihren Job beginnen und nicht selten erst abends nach
20 Uhr erst wieder erreichbar sind. Eine Verlegung der Transporte in die frühen Abend- und frühen Morgenstunden mag im Einzelfall gehen, aber dann müssen Schlachtbetriebe über ihre Buchtenkapazitäten im Wartebereich auch die Voraussetzung für ein schnelles Abladen ermöglichen. Mehr Transportkapazität gibt es jedenfalls nicht.
Die Verordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Ob das jetzt in Kürze geschieht oder erst zu einem Zeitpunkt, an dem die heißen Tage dieses Jahres vorüber sind, kann aktuell noch nicht beurteilt werden.
Dr. Frank Greshake, LWK NRW