Das Bundesumweltministerium plant deutliche Verschärfungen der Anforderungen für Stallbauten im Außenbereich. Laut einem internen Papier sollen die Vorschriften zur „Intensivtierhaltung“ konsequent am „Ziel einer umweltverträglichen Landwirtschaft“ ausgerichtet werden.
Dazu soll nach dem Willen des Berliner Umweltressorts unter anderem die Privilegierung von Tierhaltungsanlagen im Außenbereich, also die Baugenehmigung ohne Bebauungsplan, fallen. „Große Tierhaltungsanlagen“ dürften demnach künftig grundsätzlich nur noch dann zugelassen werden, wenn die Gemeinde einen entsprechenden Bebauungsplan erlässt. Ausnahmen soll es dann nur noch für kleine Anlagen geben, „bei denen keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind“.
Mehr in LZ 35-2016, S. 7