Herbizide gezielt im Grünland einsetzen

Foto: Eugen Winkelheide

Um eine leistungsfähige Grünlandnarbe zu erhalten, sind eine passende Pflege und Unkrautbekämpfung notwendig. Was gegen welche Unkräuter wann am besten hilft, erklären Eugen Winkelheide und Angela Sievernich, Landwirtschaftskammer NRW.

 

Das Grünland konnte sich durch die im gesamten letzten Jahr günstigen Wachstumsbedingungen auch über den milden Winter hinaus sehr gut erholen. Regional begrenzt ist jedoch ein deutlicher Anstieg der Mäusepopulation zu beobachten. Die Dezimierung ist mit Rodentiziden möglich. Die Effizienz dieser Mittel nimmt im Frühjahr wegen des frischen Futterangebots in der Regel jedoch ab. Hilfreich ist das Aufstellen von Sitzkrücken, von denen aus die Greifvögel auf Beutejagd gehen können. Solange das Grünland noch relativ kurz ist, können diese Prädatoren eine beginnende Ausweitung der Schädlinge behindern. Auch Fischreiher sind erfolgreiche Mäusejäger.

 

Bestandsaufnahme durchführen

 

Nach Wachstumsbeginn der Narbe ist es an der Zeit, eine Bestandsaufnahme durchzuführen und diese genauer zu betrachten. Eine leistungsfähige und nachhaltige Grünlandnarbe zeichnet sich durch eine hohe Artenvielfalt an Gräsern und Kräutern aus. Zahlreiche Faktoren können eine Veränderung der Zusammensetzung der Grasnarbe beeinflussen. Dazu gehören eine unsachgemäße Beweidung und der Einsatz von zu schweren Güllefässern und Erntegeräten bei ungünstigen Wetterbedingungen.

 

Um die gewünschte Pflanzengesellschaft zu bewahren, sind eine angepasste Düngung, Pflege, Nachsaat sowie die Regulierung unerwünschter oder sogar schädlicher Pflanzen unabdingbar. Insbesondere giftige Arten, wie Sumpfschachtelhalm, Jakobskreuzkraut und Scharfer Hahnenfuß, stellen eine Gefahr für Weidetiere dar und müssen vollständig entfernt werden. Auch Platz- und Nährstoffräuber, wie Brennnesseln, Disteln, Wiesenkerbel, Vogelmiere oder Ampfer, beeinträchtigen das Wachstum der gewünschten Pflanzen erheblich und sollten ab einem Anteil von 5 % im Grünland bekämpft werden.

 

Mehr in LZ 13-2025 ab S. 18.