Gehegewildhalter können sich in den Wolfsgebieten und angrenzen-den Pufferzonen Maßnahmen für den Herdenschutz fördern lassen. Welche Vorgaben dafür eingehalten werden müssen, erläutert Christina Burau, Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.
Mehr in LZ 41-2019 ab S. 29