Hochwasser-Schäden: Versicherung schnell informieren

Foto: imago/Bernd März

Die Starkregenereignisse in der letzten Woche haben im gesamten Rheinland schwere Schäden verursacht. Viele Menschen haben ihre gesamte Existenz verloren. Auch zahlreiche Landwirte sind von der Flutkatastrophe massiv betroffen. Zudem machen sich Geschädigte große Sorgen über die finanziellen Folgen dieser Hochwasserkatastrophe. Dabei ergeben sich insbesondere Fragen rund um das Thema Versicherungsschutz. Als Erstes sollte daher schnellstmöglich Kontakt mit der jeweiligen Versicherung aufgenommen werden, damit sich diese frühzeitig ein eigenes Bild von der Lage vor Ort machen kann. Falls möglich, sollten die Schäden umfassend fotografisch dokumentiert werden. Hilfreich ist auch die Zusammenstellung von Rechnungen, um so einen Überblick über das jeweilige Schadensbild beziehungsweise die Schadenshöhe zu bekommen.

Gebäudeversicherung

Vom Hochwasser betroffene Haus- beziehungsweise Gebäudeeigentümer erhalten Schäden aufgrund des Starkregens und der Überschwemmungen grundsätzlich nur dann ersetzt, wenn eine sogenannte erweiterte Naturgefahrenversicherung (Elementarschadenversicherung) abgeschlossen wurde. Diese Versicherung übernimmt unter anderem folgende Leistungen:

·         die Reparaturen in und am Haus und an Nebengebäuden,

·         die Trockenlegung und Sanierung des Gebäudes,

·         den eventuellen Abriss des Gebäudes,

·         der Neubau eines gleichwertigen Hauses.

Liegt keine Elementarschadenversicherung vor, dürfte es schwierig sein, Versicherungsleistungen für zerstörte Gebäude und Häuser aufgrund des aktuellen Hochwassergeschehens zu erhalten.

Hausratversicherung

Gleiches gilt sinngemäß für die Hausratversicherung. Unwetterschäden am Inventar eines Hauses sind ebenfalls grundsätzlich nur dann geschützt, wenn die Hausratversicherung wie die Wohngebäudeversicherung um den Naturgefahrenschutz erweitert wurde. In diesem Fall zahlt die Hausratversicherung die Wiederbeschaffungskosten für gestohlenes oder irreparables Inventar, die Reparaturkosten für beschädigtes Inventar oder eine Wertminderung bei beschädigten oder noch uneingeschränkt nutzbaren Gegenständen.

Kaskoversicherung

Vom Hochwasser Geschädigte, deren PKW oder Schlepper bei den Hochwasserereignissen beschädigt oder zerstört wurden, haben Schutz über die Teilkasko- beziehungsweise Vollkaskoversicherung. Wurde beispielsweise ein Fahrzeug von einer Flut mitgerissen und komplett zerstört, zahlt der Versicherer in diesem Fall den Wiederbeschaffungswert, bei neueren Fahrzeugen je nach Vertrag sogar den Neupreis.

Weitere Schäden

Weiterhin sind im Rahmen des Hochwassers zahlreiche Felder und Hofstellen überflutet worden. Als Folge daraus sind ganze aufstehende Ernten vernichtet oder Futterlagerbestände auf den Höfen zerstört worden. Hier muss im Einzelfall geprüft werden, wie der jeweilige Landwirt über spezielle Agrarpolicen versichert ist. So werden zum Beispiel bei Schäden durch Starkregen, die zu Lager bei Getreide führen, Pauschalen in Höhe von 10 bis 15 % der Versicherungssumme gewährt. Jedoch sind Schäden, die durch Überflutungen von Bächen und Flüssen hervorgerufen werden, häufig nicht Gegenstand der Versicherung gegen Starkregen.

Rainer Friemel, Rechtsanwalt