Kritisch beurteilt der Deutsche Bauernverband (DBV) die vom Bundesumweltministerium vorgesehene Novelle des Hochwasserschutzgesetzes. In seiner Stellungnahme wendet sich der DBV insbesondere gegen Pläne, neben den bereits bestehenden Überschwemmungsgebieten auch noch „überschwemmungsgefährdete Gebiete“ und „Hochwasserentstehungsgebiete“ einzuführen.
Die Kategorie der „Hochwasserentstehungsgebiete“ hält der Bauernverband für ungeeignet und weist darauf hin, dass im gesamten Bundesgebiet Hochwasser durch Starkregen entstehen könne. Es sei jedoch nicht gerechtfertigt, flächendeckend Auflagen zu erlassen. Der DBV befürchtet zudem völlig unverhältnismäßige Eingriffe in Eigentumsrechte. Die seien dann gegeben, wenn in diesen Gebieten Behörden, wie vom Umweltressort geplant, ermächtigt würden, Eigentümer und Nutzungsberechtigte zu Aufforstungsmaßnahmen zu verpflichten. Zudem leiste eine neue Kategorie „überschwemmungsgefährdete Gebiete“ keinen substanziellen Mehrwert für den Hochwasserschutz. Eine eindeutige Absage erteilt der Bauernverband vorgesehenen ordnungsrechtlichen Verschärfungen der sonstigen Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete. So wolle das Bundesumweltministerium die kurzfristige Lagerung oder Ablagerung von Gegenständen untersagen, die den Wasserabfluss behinderten oder die fortgeschwemmt werden könnten. Gelten solle das Verbot auch für das kurzfristige Lagern von Stroh- und Heuballen. Man werde in den weiteren Beratungen mit der Bundesregierung und im parlamentarischen Verfahren darauf drängen, die Interessen der Landwirtschaft zu berücksichtigen, so der DBV.