In Thüringen geht das vom international tätigen Prozessfinanzierer „Burford Capital“ angeschobene Kartellschadensersatzverfahren wegen einer angeblich nicht wettbewerbskonformen, gebündelten Holzvermarktung in eine neue Phase. Landwirtschaftsministerin Susanna Karawanskij informierte das Kabinett über eine anstehende Streitverkündung an einige private sowie genossenschaftliche und kommunale Waldbesitzer. In dem Verfahren geht es um eine Schadensersatzsumme von rund 32 Mio. €. Laut Ministerium wird jetzt „als übliche, prozessuale Vorsichtsmaßnahme“ ein Teil der Waldbesitzer förmlich über die Kartellklage informiert. Im Rahmen der sogenannten Streitverkündung erhielten rund 190 kommunale und genossenschaftliche Waldbesitzer, „die sich signifikant an der gemeinsamen Holzvermarktung beteiligt haben“, ein entsprechendes Schreiben. Der Freistaat weise den Vorwurf von „Burford Capital“ als unbegründet zurück und wehre sich rechtlich weiter entschieden gegen das Projekt des Prozessfinanzierers, um Belastungen für die Steuerzahler, den Wald und die Waldbesitzer abzuwenden. Der Prozessfinanzierer „Burford Capital“ versucht aktuell, noch in Nordrhein-Westfalen und Hessen ähnliche Ansprüche durchzusetzen. Auch in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg hatte es entsprechende Klagen gegeben. In den Verfahren in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg waren die Klagen des Prozessfinanzierers im vergangenen Jahr jeweils gerichtlich abgewiesen worden. In Baden-Württemberg ging der Kläger in Berufung.