Huml führt Corona-Testpflicht ein

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In Bayern dürfen landwirtschaftliche Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten ab sofort nur noch Personen beschäftigen, die zu Beginn ihrer Tätigkeit einen negativen Corona-Test vorlegen können. Das teilte Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml mit. „Damit wollen wir lokalen Hotspots vorbeugen und die Betriebe vor einer möglichen Schließung schützen“, betonte Huml. Ziel sei, dass es gar nicht erst zu Ausbrüchen in Betrieben komme. Denn klar sei, der Schutz der Bevölkerung habe oberste Priorität. Gemeinsam mit den Ministerien für Landwirtschaft sowie für Familie, Arbeit und Soziales sei jetzt für Bayern eine rechtsverbindliche Regelung für Saisonarbeiter geschaffen worden, stellte Huml fest. Die Betriebe müssten demnach die Testpflicht durchsetzen. Entweder brächten die Arbeitskräfte eine höchstens 48 Stunden alte Bescheinigung in deutscher oder englischer Sprache mit, oder sie ließen sich vor Ort testen, erklärte die Gesundheitsministerin. Bis zum Vorliegen eines entsprechenden ärztlichen Zeugnisses seien sie von den übrigen auf dem Betrieb untergebrachten Personen zu trennen. Die Betriebe sind laut Huml außerdem ab sofort dazu verpflichtet, ihre Saisonarbeitskräfte 14 Tage vor Beschäftigungsbeginn bei der Kreisverwaltungsbehörde mit Name, Unterbringungsort, Art und Dauer der Beschäftigung sowie Kontaktdaten anzumelden. Eine kurzfristigere Anmeldung sei nur in Ausnahmefällen möglich. Betrieben, die der Anzeige- und Testpflicht nicht nachkämen, drohten bis zu 25 000 € Strafe. Derweil sorgt in Bayern eine Panne bei Corona-Tests von Reiserückkehrern weiter für Unruhe: Mehr als 40 000 Tests wurden tagelang nicht zugeordnet, mehr als 1 000 Infizierte waren deshalb ahnungslos. Am Sonntag wussten 46 Personen noch immer nicht von ihrer Infektion. Weil die Aufarbeitung der Panne langsamer vo­rankommt als gedacht, steht Melanie Huml in der Kritik.