Die meisten der wenigen Bürgerinnen und Bürger, die einen Platz in der Infoveranstaltung zur Vorbereitung der dritten Offenlage der Kiespläne des Regionalverbandes Ruhr (RVR) ergattern konnten, dürften dasselbe gedacht haben: Neues hat der RVR nicht zu berichten, also wozu das Ganze?
Etwa 8 000 Einwendungen hat es zu den jüngsten Vorschlägen zu den Kiesabbauplänen des RVR gegeben. Die sind nach dessen Angaben zu 80 % abgearbeitet. Wenn auch der Rest bewertet und kategorisiert ist, sollen neue Pläne vorgelegt werden, die für den Abbau als geeignet befundene Flächen ausweisen. Das soll etwa Anfang nächsten Jahres sein. Dann haben die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Kommunen wieder ein paar Wochen Zeit, ihre Einwände mitzuteilen.
Wer bei der Demonstration vor der Infoveranstaltung genau hingehört hat, dem dürften die deutlichen Worte von Vertretern der Kommunen nicht entgangen sein. Sie scheinen durchaus bereit, erneut juristisch gegen die Pläne vorzugehen. Einmal hatten sie damit bereits Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster. Das befand nicht nur, dass der bis dahin veranschlagte Abgrabungszeitraum von 25 Jahren zu lange sei. Das OVG mahnte auch eine Überprüfung der Berechnungsgrundlage für den prognostizierten Kiesbedarf an. Doch dieser Aspekt fiel am Freitag vergangener Woche fast völlig unter den Tisch. Stattdessen hatten mehrere Teilnehmer, mit denen die LZ Rheinland anschließend gesprochen hat, den Eindruck, dass der RVR scheinbar davon ausgegangen ist, lauter uninformierte Bürgerinnen und Bürger vor sich zu haben. Denn was der RVR in zwei Infoblöcken vorstellte, war sattsam bekannt. Die Anwesenden hatten dagegen viele Fragen, die nur unzureichend beantwortet wurden. Dass sie so nicht zum Ziel kommen würden, haben die Veranstalter wohl erkannt und auf eine dritte Vortragsrunde verzichtet. Vielen Teilnehmern hat sich so die Frage geradezu aufdrängt, wozu diese Veranstaltung eigentlich dienen sollte.
Naheliegend ist vor allem, dass der RVR aufs Tempo drücken und zementieren will, wie es mit dem Kiesabbau am Niederrhein und vor allem im Kreis Wesel weitergehen soll. Dass ein zügelloser Abbau weder im Sinne des Naturschutzes noch der Landwirtschaft ist, braucht man nicht zu unterstreichen. Beide standen Seit an Seit, um gegen die Pläne zu demonstrieren und gegen die Art, wie die Befürworter der Pläne vorgehen. Zu kritisieren sind mehrere Punkte. Der wichtigste ist sicherlich, dass es ohne Weiteres möglich wäre, den Kiesabbau erst einmal aus dem Landesentwicklungsplan (LEP) herauszunehmen. Denn es gibt keine Notwendigkeit vorzupreschen. Im Gegenteil: Bestätigt durch das OVG gibt es sogar eine höchstrichterliche Verpflichtung, die Bedarfsplanung zu überprüfen. Das abzuwarten, würde nicht ins Wanken bringen, was der LEP für andere Branchen, Industrie, Wohnungsbau etc. vorsieht. Die brauchen natürlich Planungssicherheit – ein Argument, das allerdings auch die Kieswirtschaft für sich beansprucht. Aber wem steht diese und die Möglichkeit, sich weiter zu entwickeln, mehr zu? Gerade im Kreis Wesel wird die landwirtschaftliche Nutzfläche immer knapper. Damit sich die Betriebe auch bei steigenden gesellschaftlichen Anforderungen noch behaupten können, ist jeder Quadratmeter Boden wichtig. Der Kiesabbau würde den ohnehin hohen Flächenfrass nur weiter beschleunigen. Auch das ein Punkt, auf den sich der RVR am vergangenen Freitag kaum eingelassen hat.
Würde der RVR nämlich neben seinen eigenen Kriterien, welche Flächen für die Auskiesung infrage kommen, die regionale Versorgung mit Lebensmitteln endlich berücksichtigen, wie es auch der LEP ausdrücklich vorsieht, müsste er mit seinen Planungen komplett auf Start zurück. Aber das würde den enormen Zeitdruck erhöhen, den die an der Ausbeutung Interessierten jetzt schon haben. So gibt es für ihn nur drei Aspekte, die ausschlaggebend sind für die Ausweisung möglicher weiterer Abbauflächen: Es dürfen keine Altlasten zu erwarten sein, die den Abbau deutlich verteuern, geschützte Gebiete sollten außen vor bleiben und der Wasserschutz ist zu beachten. Mit diesem Ansatz bleiben folglich fast nur Flächen im Kreis Wesel übrig. Darf dies sein, angesichts der Tatsache, dass der Kreis mit den geringsten Kiesbedarf im RVR-Gebiet hat? Darf dies angesichts dessen sein, dass Kies und Sand in bedeutenden Mengen in die Niederlande verbracht werden, wo schon länger strengere Maßstäbe für die Ausbeutung angelegt werden? Darf dies sein, wenn die Mehrheit vor Ort keine Zweifel lässt, dass sie nicht grundsätzlich gegen einen Abbau ist, der aber nicht uferlos sein darf und nicht nach Gutsherrenart verordnet werden kann? Drei Gründe für ein klares Nein.