Nicht nur dem Namen nach steckt in einer von der EU-Kommission geplanten Ausweitung einer Richtlinie aus dem Jahr 2010 jede Menge Zündstoff. Neben zusätzlichen Kosten besteht für die Nutztierhalter das Risiko, dass Betriebsdaten zunehmend öffentlich werden.
Der Nutztierhaltung in landwirtschaftlichen Betrieben wird immer wieder gerne das Etikett „industriell“ angehängt. Meist von interessierten Gruppen und Organisationen, die ihr damit gerne einen Makel anzuheften versuchen. Einen Makel, der natürlich eine Reaktion bezwecken soll, und zwar die, etwas dagegen zu unternehmen. Auch die EU-Kommission lässt immer unverblümter erkennen, dass sie von dieser Einordnung gar nicht so weit entfernt ist. Jüngstes Beispiel ist das Vorhaben, den Geltungsbereich der sogenannten Industrieemissionsrichtlinie auf noch mehr Tierhaltungsbetriebe auszuweiten. Bisher waren von deren Regelungen nach Angaben der EU nur Schweinehaltungs- und Geflügelbetriebe betroffen; in der EU insgesamt etwa 20 000.
Künftig sollen tierhaltende Betriebe mit 150 Großvieheinheiten (GVE) und mehr unter die Bestimmungen fallen, erstmals auch Rinderhaltungen. Diese Größenordnung erreichen die meisten Betriebe aber locker, die ihr Einkommen maßgeblich aus der Tierhaltung beziehen. Die beabsichtigte Ausweitung würde so jeden Milchviehbetrieb mit 100 Kühen und der kompletten Nachzucht und jeden Schweinemastbetrieb mit 500 oder mehr Mastplätzen Industriebetrieben, Kraftwerken und Großfeuerungsanlagen nahezu gleichsetzen. Zumindest stand diese Gruppe bislang im Fokus der 2010 erlassenen Richtlinie, die die Mitgliedstaaten bis 2013 in nationales Recht umzusetzen hatten. In Deutschland wurden deswegen zum Beispiel das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) oder das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) geändert.
Ziel war damals und ist es heute angesichts der Klimadebatte noch mehr, damit umweltschädliche Austräge in Boden, Wasser und Luft zu verringern. Die Mittel, um das zu erreichen, sind eine systematische und regelmäßige Überwachung der erfassten Anlagen sowie die Veröffentlichung solcher Anlagen, ihrer Genehmigungen und der Überwachungsberichte. Neben der ganz offensichtlich negativen Wahrnehmung, die eine Verwendung des Begriffs „Industrie“ in Zusammenhang mit Tieren erzeugt, steckt in dieser Aufzählung noch mehr, was betroffenen Betrieben Sorge bereiten muss. Ganz abgesehen von zusätzlicher Bürokratie, die Genehmigungen gemäß dieser Richtlinie mitbringen würden, sind damit jährlich wiederkehrende Kosten verbunden. So taxiert die Kommission die Genehmigung gemäß der Richtlinie für landwirtschaftliche Nutztierhaltungen auf etwa 2 400 € jährlich. Wesentlich höher dürften allerdings die Kosten emissionsmindernder Maßnahmen ausfallen, die nötig werden, um die Vorgaben für Genehmigung und Betrieb zu erfüllen. Sie sollen den Vorstellungen der Kommission zufolge nach den „besten verfügbaren Techniken“ (BVT) erfolgen. Welche das sind, soll gemeinsam von Industrie, Experten der Mitgliedstaaten und der EU sowie Vertretern der Zivilgesellschaft bestimmt werden. Dass davon nicht die kostengünstigsten Lösungen zu erwarten sind, muss man befürchten – zumal wenn als Vertreter der Zivilgesellschaft solche mitreden, die gegenüber der landwirtschaftlichen Tierhaltung skeptisch sind.
Die EU-Kommission sieht die Ausweitung der Richtlinie eingebettet in ihre Green-Deal-Strategie. Wie bei anderen Aspekten, zum Beispiel der Halbierung des Pflanzenschutzmittel-einsatzes, ist auch hier mit Folgen für die Agrarstruktur zu rechnen. Vor allem für kleinere und mittlere Betriebe geht die Rechnung am Ende wirtschaftlich nicht auf. Selbst wenn sie Investitionshilfen aus den Töpfen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für die besten verfügbaren Techniken erhalten sollten, um weitere emissionsmindernde Maßnahmen umzusetzen, am Ende handelt es sich doch um unproduktive Investitionen, die kosten, aber keinen Cent zusätzliche Einnahmen bringen. Schätzungen der EU zufolge sollen von den geplanten Bestimmungen künftig etwa 185 000 Betriebe in der gesamten EU betroffen sein. Die Zahl dürfte angesichts der bereits erwähnten Bestandsgröße, ab der die Richtlinie greift, allerdings maßlos unterschätzt sein. Nicht unterschätzen sollte man aber eine ganz andere mögliche Nebenwirkung. Die Offenlegung von Daten zu Tierzahlen, Lage und technischen Einrichtungen macht diese Betriebe angreifbar. Sie erleichtert nämlich auch denen, die schon mal zu drastischeren Mitteln greifen, um aus einem vermeintlichen Makel einen faustdicken Skandal zu machen, den unbefugten Zugang zu nutztierhaltenden Betrieben, die die gesetzlichen Vorgaben einhalten oder sogar noch mehr fürs Tierwohl tun.