Insektengesetz weiter in der Warteschleife

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Erneut wurde vergangene Woche die vorgesehene abschließende Beratung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, landläufig als Insektenschutzgesetz bezeichnet, im Bundestag abgesetzt. Bereits Anfang Mai war die Vorlage kurzfristig von der Tagesordnung genommen worden. In der Union gibt es nach wie vor Bedenken gegen einzelne Regelungen. Dabei geht es dem Vernehmen nach insbesondere um die Sicherstellung eines finanziellen Ausgleichs bei ordnungsrechtlichen Maßnahmen, den Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner einer Protokollerklärung zufolge im Rahmen der Verabschiedung im Kabinett gefordert hatte. Den Agrarpolitikern der CDU/CSU geht eine dazu vorgesehene Kann-Bestimmung im Gesetzestext nicht weit genug. Trotz der Verzögerung rechnet die Unionsfraktion nicht damit, dass das Insektenschutzgesetz vor die Wand fährt. Nunmehr will sich die Fraktionsspitze um eine Einigung mit dem Koalitionspartner bemühen. Der umweltpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Carsten Träger, warf der Union eine Blockade des Insektenschutzgesetzes vor. Scharfe Kritik kam auch von den Umweltverbänden.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium und das Bundesumweltministerium hatten sich im Rahmen ihres Kompromisses zum Insektenschutzpaket da­rauf verständigt, Gesetz und Verordnung zusammen abschließend im Bundesrat zu behandeln. Der dafür vorgesehene Termin am 28. Mai ist nach der Verschiebung im Bundestag nun nicht mehr zu halten. Anträge, nun die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung ebenfalls aufzuschieben, fanden vergangene Woche weder im Agrarausschuss noch im Umweltausschuss der Länderkammer eine Mehrheit. Allerdings gaben die Länder mit unionsgeführten Landwirtschaftsministerien – Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen – sowie Rheinland-Pfalz mit FDP-Ministerin zu Protokoll, dass eine parallele Beratung von Verordnung und Gesetz gewährleistet sein müsse. Daher erscheint eine Beschlussfassung zur Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung im Bundesrat am 28. Mai zumindest unsicher.

SPD-Umweltsprecher Träger begründete seine Kritik am Koalitionspartner mit der Einigung zwischen dem Bundesumwelt- und dem Bundeslandwirtschaftsministerium zum Insektenschutzpaket. Auch die federführenden Umweltpolitiker der Koalitionsfraktionen hätten eine Verständigung erzielt. Darin enthalten seien die Forderungen der Landwirtschaft nach Länderöffnungsklauseln und Ausgleichszahlungen, sodass Länderregelungen wie der niedersächsische Weg oder ähnliche Vereinbarungen wie etwa in Bayern und Baden-Württemberg nicht eingeschränkt würden.

AgE