Insektenschutz passiert Kabinett

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Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am Mittwoch eine landläufig als Insektenschutzgesetz bezeichnete Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes sowie der Pflanzenschutzmittel-Anwendungsverordnung zugestimmt. Beide Regelwerke sollen Vereinbarungen des Aktionspaketes Insektenschutz der Bundesregierung umsetzen und waren im Vorfeld heftig kritisiert und von massiven Protesten begleitet worden.

Trotz Abschwächungen gegenüber den ursprünglichen Entwürfen hielt der Deutsche Bauernverband (DBV) seine Kritik aufrecht. Er bezeichnete das Paket als falschen Weg. Den Tag der Verabschiedung im Kabinett bezeichnete Präsident Joachim Rukwied als „schlechtes Signal für die Kooperation zwischen Landwirtschaft und Naturschutz“. Die in den Tagen zuvor zwischen Bundesumweltministerium (BMU) und Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ausgehandelten Änderungen kommentierte Rukwied mit den Worten: „Wenn der Grundansatz falsch ist, bleibt dieser auch falsch, wenn einzelne Korrekturen vorgenommen werden.“ Das Gesetzespaket gefährde nach Einschätzung des DBV die „Existenzgrundlage vieler Bauernfamilien“. Der Bundestagsabgeordnete Artur Auernhammer (CSU) hob in einer Stellungnahme zwar Erfolge von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner im Vorfeld der Kabinettsbefassung hervor. Er kündigte aber an, im anstehenden parlamentarischen Verfahren „den Gesetzentwurf nun genau zu prüfen“. Wie der DBV unterstrich auch er die besondere Bedeutung kooperativer Ansätze zwischen Landwirtschaft und Naturschutz.

ZwiTi-Regelungen im Detail:

In Schutzgebieten soll es Beschränkungen im Einsatz von Pflanzenschutzmitteln („Biozide“) geben. Betroffen sind davon auch FFH-Gebiete; ausgenommen sind dort aber Sonderkulturen wie Obst- und Gemüseanbau, Hopfen oder Wein. An Gewässern erster und zweiter Ordnung soll künftig auf Randstreifen der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verboten werden. Der Abstand zu Gewässern soll dort 10 m betragen, bei dauerhaft begrünten Randstreifen reichen 5 m Abstand aus. Für Bundesländer, die hier bereits eigene Regelungen erlassen haben, soll es eine Länderöffnungsklausel geben. Zum 1. Januar 2024 tritt ein generelles Anwendungsverbot für Glyphosat in Kraft, soweit dem nicht europarechtliche Bestimmungen entgegenstehen. Bis zu diesem Zeitpunkt soll der Einsatz des Totalherbizids in der Landwirtschaft nur noch in Ausnahmefällen erlaubt sein. Mehr Bedeutung ist in dem jetzt beschlossenen Paket dem Insektensterben aufgrund anderer als landwirtschaftlicher Einflüsse eingeräumt worden. Die Regelungen enthalten nun auch klarere Bestimmungen zur Eindämmung der Lichtverschmutzung. Klarer als bisher stellt das Bundesumweltministerium nun auch die Bedeutung kooperativer Ansätze heraus.

Über die Proteste gegen das Insektenschutzpaket im Vorfeld der Kabinettssitzung am Mittwoch (10. Februar) berichtet die LZ Rheinland in ihrer aktuellen Ausgabe; dort wird auch geschildert, wie formal der weitere Gang des Verfahren ist.

Die Bauern stemmten sich bis zum Schluss  gegen das Insektenschutzgesetz.
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