Vor einer Aushöhlung der bestehenden gesetzlichen Regelungen auf Landesebene durch ein bundesweit geltendes Insektenschutzgesetz haben mehrere Landesbauernverbände gewarnt. Der Präsident des Landesbauernverbandes in Baden-Württemberg (LBV), Joachim Rukwied, bekräftigte seine Unterstützung für das im Sommer vom Landtag beschlossene Artenschutzpaket. Das Maßnahmenbündel bedeute für die Landwirtschaft einen gewaltigen Kraftakt, setze aber auf Kooperation mit den Bauern. Das Insektenschutzgesetz des Bundes drohe nun, diesen Ansatz zu unterlaufen, weil es hauptsächlich Auflagen und Verbote enthalte, die die Förderfähigkeit von Maßnahmen massiv einschränkten. Es sei jedoch zwingend notwendig, dass die Landwirte finanzielle Planungssicherheit hätten, um Naturschutzleistungen für die Gesellschaft weiter erbringen zu können.
Auch der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd (BWV), Eberhard Hartelt, warnte davor, beim Insektenschutz den Weg von Ordnungsrecht und Verboten statt Kooperation und Förderung zu verfolgen. Dies sei kontraproduktiv für den Naturschutz insgesamt und ignoriere das große freiwillige und kooperative Engagement des landwirtschaftlichen Berufsstandes. Im vorliegenden Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums seien insbesondere die geplante Unterschutzstellung von artenreichem Grünland und Streuobstwiesen, das Verbot der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln entlang von Gewässern sowie das Verbot von Herbiziden und biodiversitätsschädigenden Insektiziden in Schutzgebieten „vollkommen inakzeptabel“. Der Gesetzentwurf müsse nicht nur im Sinne des Insektenschutzes, sondern auch im Sinne der Stärkung der heimischen Erzeugung von Lebensmitteln grundlegend überarbeitet werden. Notwendig seien „ein Natur- und Umweltschutz auf Augenhöhe mit der Landwirtschaft“ sowie ein ehrlicher Umgang aller Beteiligten miteinander. Dazu gehöre auch Vertrauensschutz für Landwirte. AgE