Einen Jagdbeitrag von 45 € jährlich muss jedes Verbandsmitglied mit Jägerprüfung ab 2021 zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag berappen. Mit diesem weitreichenden Beschluss, den die Mitgliederversammlung des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen (LJV NRW) am 13. März gefasst hat, ist die finanzielle Förderung beispielsweise der Jagdhundausbildung, der Instandhaltung von Schießständen oder das Waldtiermonitoring künftig sichergestellt. „Damit wird eine alte Forderung der NRW-Jägerschaft ‚Jägergeld in Jägerhand‘ umgesetzt, erläuterte der scheidende LJV-Präsident Ralph Müller-Schallenberg im Rahmen der Online-Veranstaltung.
Klage zeigte Erfolg
Denn bis zum Jahr 2018 hatte die Jagdbehörde beim Lösen eines Jagdscheins gleichzeitig die sogenannte Jagdabgabe eingezogen. Aus dem vom Land verwalteten Fördertopf der Jagdabgabe wurden aber nicht nur Projekte der Jägerschaft, sondern auch Maßnahmen nicht jagdlicher Organisationen finanziert, was aus Kreisen der Grünröcke immer wieder kritisiert wurde. Darüber hinaus verwehrte die zuständige Stelle in Einzelfällen aus politischen Gründen dringend benötigte Fördermittel oder genehmigte mit erheblichem Zeitverzug. Einzelne Jäger klagten schließlich gegen die Jagdabgabe – mit Erfolg, denn 2018 stufte das Oberverwaltungsgericht Münster die Jagdabgabe aus verschiedenen Gründen als verfassungswidrig ein und ebnete dem Landesjagdverband den Weg, die von den Mitgliedern aufgebrachten Finanzmittel für jagdliche Projekte und Aufgaben auch selbst zu verwalten.
Die Einführung des neuen Jagdbeitrags erforderte auch mehrere Satzungsänderungen. Beschlossen wurde beispielsweise ein Passus, der die klare Trennung von Mitgliedsbeiträgen und Jagdbeiträgen festschreibt. Wie LJV-Hauptgeschäftsführer Christof J. Marpmann erläuterte, soll der Jagdbeitrag, mit einem jährlichen Volumen von rund 2,6 Mio. €, von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberaterkanzlei verwaltet werden.
Schießstände auf Nummer eins
Für viele kritische Wortbeiträge sorgte die beabsichtigte Aufteilung des Jagdbeitrags, die einen Anteil von 65 % für die Instandhaltung und den Ausbau von Schießanlagen vorsieht. Dieses führe dazu, dass an diejenigen Kreisjägerschaften, die einen Schießstand unterhalten, mehr Mittel aus dem Jagdbeitrag zurückfließen würden, als an Jägerschaften ohne Schießstätte, lautete die Kritik der per Telefon zugeschalteten Mitglieder. LJV-Präsident Müller-Schallenberg erläuterte, dass für die behördlicherseits geforderte Ertüchtigung bestehender Anlagen erhebliche Finanzmittel bereitgestellt werden müssten. Gleichzeitig sei mit weiteren gesetzlich vorgeschriebenen Schießnachweisen zu rechnen. Deshalb benötige die Jägerschaft auch in Zukunft genügend Schießstände, sodass jede Jägerin und jeder Jäger die gesetzlichen Anforderungen auch erfüllen könne. Die Mitgliederversammlung stimmte schließlich auch der vorgesehenen Verteilung der Finanzmittel aus dem Jagdbeitrag zu.
Mit rund 65 000 Mitgliedern, darunter 7 700 Jägerinnen, ist der LJV NRW der größte Landesjagdverband in Deutschland. Ihm gehören 71 % der Jagdscheininhaber in NRW an.
Annegret Keulen
Zum Nachhören und -sehen: In einem Interview erläutert der scheidende LJV-Präsident und jetzige LJV-Ehrenpräsident Ralph Müller-Schallenberg den Systemwechsel von der Jagdabgabe zum Jagdbeitrag. Es ist zu finden unter bit.ly/Jagdbeitrag.