Die Bundesregierung hat mit Stand zum 8. Dezember 2022 insgesamt vier Gesetzentwürfe des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) beschlossen. Darüber hinaus wurden sechs Verordnungen und zwei Allgemeine Verwaltungsvorschriften aus dem BMEL vom Bundeskabinett beschlossen sowie dem Bundesrat bis zum Stichtag 14 Verordnungen zugeleitet. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zur Bilanz des Bundeslandwirtschaftsministers nach einem Jahr im Amt hervor. Zu den vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzesvorlagen gehört das geänderte Tierarzneimittelgesetz, das bereits zum Jahresanfang in Kraft getreten ist. Unter Dach und Fach ist auch das neue Hopfengesetz, mit dem die Auszahlung der Hopfenbeihilfe 2023 ermöglicht wurde. Ebenfalls das parlamentarische Verfahren schon durchlaufen hat die Novelle zum Agrarstatistikgesetz. Diese umfasst Änderungen bei den Einheiten und Merkmalen in der Flächenerhebung, die Herausnahme der Speisepilzbetriebe aus der Bodennutzungshaupterhebung sowie die künftige Erfassung des Torfabsatzes bei Unternehmen, die diesen in Deutschland in Verkehr bringen.
Für den Agrarsprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann, ist diese Jahresbilanz „äußerst überschaubar“. Für Stegemann sind die Leidtragenden dieser Politik die Landwirtinnen und Landwirte. Die Bundesregierung betont in der Vorbemerkung ihrer Antwort, dass der Koalitionsvertrag auf die gesamte Dauer der vierjährigen Legislaturperiode bis 2025 ausgelegt sei. Verwiesen wird auch auf die Herausforderungen IN Folge des „völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine“.
AgE