Jeder Wolfsabschuss vor Gericht?

Foto: imago/Karina Hessland

„Jeglichen Realitätsbezug“ vermisst das Landvolk Niedersachsen in der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Oldenburg, das kürzlich den Eilanträgen von Wolfsfreunden gegen Entnahmen von Tieren der Rudel „Schiffdorf“ und „Garlstedt“ stattgegeben hat. Hintergrund des Urteils ist, dass der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz

(NLWKN) bei der Erteilung der Entnahmeerlaubnis laut Angaben des Gerichts erstmals in Deutschland da­­rauf verzichtet hatte, ein klar definiertes Tier zum Abschuss freizugeben und Schäden klar einem bestimmten Rudel zuzuordnen. Damit sei der Anwendungsbereich des Bundesnaturschutzgesetzes in unzulässiger Weise erweitert. Zudem liege beim Rudel „Garlstedt“ keine hinreichende Tatsachengrundlage für die Annahme vor, dass bei den Tieren aus diesem Rudel das Überwinden von Schutzvorkehrungen zum erlernten und gefestigten Jagdverhalten gehöre. Somit fehle es bezüglich dieses Rudels an dem Erfordernis, dass von dem Rudel die Gefahr ernster landwirtschaftlicher Schäden ausgehe. Landvolk-Vizepräsident Jörn Ehlers zeigte sich enttäuscht von dem Urteil und bestärkte den NLWKN von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, gegen den Beschluss beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht Beschwerde einzulegen. Es stelle sich die Frage, ob jeder Wolfsabschuss weiterhin vor Gericht geklärt werden müsse. „Letztendlich muss es doch um die Praxistauglichkeit gehen, wenn wir zukünftig Schafe, Kühe, Ziegen und Pferde auf der Weide sehen wollen“, so Ehlers. Fakt sei, dass Weidetiere in bestimmten Gegenden vermehrt gerissen würden. Welcher Wolf hier öfter zugeschlagen habe, sei erst bei den gerissenen Tieren feststellbar, nicht vor dem Abschuss.