Jetzt Förderung beantragen

Foto: imago/Sven Simon

Im Dezember 2022 hat NRW ein 5-Punkte-Sofortprogramm zum Wiederaufbau der Wälder auf den Weg gebracht. Wie das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MLV) mitteilt, können ab sofort Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer folgende Förderungen beantragen:

Pauschale für Vorbereitung, Leitung und Koordinierung von geförderten Wiederbewaldungsmaßnahmen: Über die Förderrichtlinien Extremwetterfolgen kann eine zusätzliche Pauschale in Höhe von 400 €/ha wiederbewaldeter Fläche beantragt werden. Um eine Doppelförderung auszuschließen, wird der Zuschuss bei den Antragstellern pauschal auf 200 € gesenkt, die über einen forstwirtschaftlichen Zusammenschluss bereits eine Zuwendung im Rahmen der direkten Förderung erhalten.

Erhöhung der Wegebauförderung von 70 auf 90 %: Der Fördersatz in den Richtlinien zur Förderung forstlicher Maßnahmen im Privatwald wird in Gebieten, deren Ertrag sich durch die Waldschäden langfristig deutlich verschlechtert hat, von 70 auf 90 % angehoben. In Betrieben mit mehr als 1 000 ha wird der Fördersatz von 42 auf 54 % angehoben. Als sogenannte ertragsschwache Gebiete gelten Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, Oberbergischer Kreis, Olpe, Siegen-Wittgenstein und der Kreis Soest.

Unterstützung von forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen: Die Bewirtschaftung des Kleinprivatwaldes gelingt nur aufgrund der vielfach ehrenamtlich organisierten Arbeit der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse. Um sie hierbei zu unterstützen und die Mehraufwendungen im Zusammenhang mit der direkten Förderung abzufedern, können sie eine Pauschale von 2,50 €/ha und Jahr Mitgliedsfläche für die Geschäftsführung von forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen in Anspruch nehmen. Für Zusammenschlüsse, die in der Geschäftsführung miteinander kooperieren, gibt es einen Aufschlag von 1 €/ha und Jahr und weitere 0,50 €/ha und Jahr für Waldgenossenschaften.

Weitere Informationen gibt es unter www.wald-und-holz.nrw.de/foerderung.