Das Bundeskabinett hat für die Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz gestimmt. Das hat Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer am 17. Dezember im Anschluss an die Kabinettssitzung mitgeteilt. Es sei an der Zeit, zu handeln, so Rainer. Denn allein 2024 habe es in Deutschland 4 300 von Wölfen verletzte oder getötete Weidetiere gegeben. Die Novelle des Bundesjagdgesetzes geht nun ins parlamentarische Verfahren. Als Ziel nannte Rainer, das Gesetz bis zum Almauftrieb 2026 durch alle Gremien zu haben. Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf vor, den Bundesländern ein regionales Bestandsmanagement des Wolfs zu ermöglichen, und zwar mit einer Jagdzeit vom 1. Juli bis zum 31. Oktober. Problemwölfe, die Herdenschutzmaßnahmen überwunden und Weidetiere gerissen haben, sollen unabhängig vom Erhaltungszustand entnommen werden können. Daneben hat sich das Kabinett für die Ausweisung von Weidegebieten ausgesprochen, in denen der Schutz der Weidetiere durch die Entnahme von Wölfen sichergestellt werden soll. Voraussetzung dafür sei, dass präventiver Herdenschutz aufgrund der geografischen Gegebenheiten nicht möglich sei. Der präventive Herdenschutz bleibt laut des Kabinettsbeschlusses zentral für den Schutz der Weidetiere. Die Finanzierung von Zäunen oder Herdenschutzhunden werde auch künftig unterstützt.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat den Kabinettsbeschluss zur Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz als überfälligen Schritt begrüßt und zugleich Nachbesserungen gefordert. Nachbesserungsbedarf sieht DBV-Generalsekretärin Stefanie Sabet in Bezug auf eine generell notwendige Quote zur Entnahme von Wölfen. Außerdem müssten die sogenannten Weidezonen, in denen der Herdenschutz an Grenzen stoße und eine stärkere Regulierung des Wolfes ermöglicht werde, auch in grünlandbetonten Regionen mit viel Weidetierhaltung ausgewiesen werden.
Der Deutsche Jagdverband (DJV) zeigte sich zufrieden mit dem Beschluss. Die Festlegung der Jagdzeit auf den Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Oktober erlaube es, bei der Jagd Alt- und Jungtiere eindeutig zu unterschieden. Damit sei ein klassisches Bestandsmanagement möglich, das auf wildbiologischen Erkenntnissen über Eingriffe in die Jugendklasse basiere. Insgesamt 40 % des jährlichen Zuwachses des Wolfsbestandes sollten erlegt werden, forderte DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke.
AgE