Die Landesregierung hat am Dienstag die Änderung der Landesdüngeverordnung verabschiedet. Diese soll eine stärkere Binnendifferenzierung nitratbelasteter Gebiete auf Basis neuer Messungen und Modellierungen umsetzen. Die Verordnung tritt nach Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft. Dies dürfte in wenigen Tagen der Fall sein. Laut Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser könnten die der angepassten Landesdüngeverordnung in NRW gewonnenen Erkenntnisse für die Abstimmung des bundesweiten Rahmens für eine zukünftige Gebietsausweisung eine gute Grundlage sein.
Ausgangspunkt für die differenzierte Betrachtung der nitratbelasteten Gebiete waren neue Monitoring-Ergebnisse zur Bewertung des chemischen Zustands der Grundwasserkörper. Danach ist der Anteil der nitratbelasteten sogenannten „roten“ Grundwasserkörper in Bezug auf die Fläche Nordrhein-Westfalens von knapp 42 Prozent im Monitoringzyklus der Jahre 2007-2012 auf aktuell knapp 26 Prozent im aktuellen dritten Monitoringzyklus der Jahre 2013-2018 zurückgegangen. Auf Basis dieser Ergebnisse sowie von Modellierungen hat das Umweltministerium in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Natur-, Umwel6t- und Verbraucherschutz (LANUV) eine Binnendifferenzierung in den belasteten und landwirtschaftlich beeinflussten Gebieten vorgenommen und darauf aufbauend eine neue Gebietskulisse skizziert. Konkret wurden Flächen identifiziert, in denen auch bei Einhaltung der aktuell geltenden Anforderungen der Düngeverordnung eine Überschreitung der Nitratgrenzwerte besteht oder zu erwarten ist und daher zusätzliche Maßnahmen notwendig sind. Die Bewertung und Differenzierung erfolgt auf Feldblockebene. Dadurch werden etwa 90 Prozent aller nitratbelasteten Messstellen abgedeckt.