Kabinett verabschiedet NRW-Dünge-Verordnung

NRW hat jetzt eine eigene Landesdüngeverordnung. Das Landeskabinett hat Dienstag einen entsprechenden Entwurf des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz gebilligt.

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Die Verordnung tritt damit noch im Januar 2019 in Kraft. Ministerin Ursula Heinen-Esser erklärte, die seit 2017 geltende neue Düngeverordnung zeig erste Wirkungen; jetzt müssten weitere Schritte folgen.

Die Landesdüngeverordnung legt nach Angaben des Ministeriums ergänzend zur Bundesverordnung in Gebieten Nordrhein-Westfalens mit hoher Belastung des Grundwasser durch Nitrateinträge zusätzliche Anforderungen fest. Dazu zählen eine Verpflichtung zur Analyse der Nährstoffgehalte eigener Wirtschaftsdünger, eine Verlängerung der Sperrfrist für Grünland um zwei Wochen im Herbst sowie die Pflicht zur Einarbeitung von ausgebrachter Gülle oder Gärresten innerhalb von einer statt vier Stunden. Zukünftig sollen auch die jährlich von den Betrieben zu erstellenden Nährstoffbilanzen zentral durch die zuständige Behörde erfasst werden.

„Die neuen Regelungen stellen die Betriebe vor zusätzliche Herausforderungen. Sie sind aber notwendig, um die nach wie vor in einigen Regionen zu hohe Düngebelastung weiter zu minimieren“, stellte Ministerin Heinen-Esser klar. Das Ministerium erwartet von einer Ausweitung der Bagatellgrenze für die Pflicht zur Nährstoffbilanzierung und Düngebedarfsermittlung eine Entlastung von kleinen Betrieben, die keine Flächen in belasteten Gebieten haben.

„Die neuen Regelungen stellen die Betriebe vor zusätzliche Herausforderungen. Sie sind aber notwendig, um die nach wie vor in einigen Regionen zu hohe Düngebelastung weiter zu minimieren“, stellte Ministerin Heinen-Esser klar. Das zeige auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Umsetzung der Nitratrichtlinie in Deutschland. Weiter führt Heinen-Esser aus, es sei klar, dass alleine „mit der Düngeverordnung und der jetzt erlassenen Landesverordnung die Ziele des Gewässerschutzes nicht“ erreicht werden könnte. Neben einer Verschärfung des Ordnungsrechts lege die Landesregierung den Fokus auf kooperative Ansätze, etwa bei der langjährigen, erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen Wasserwirtschaft und Landwirtschaft in Wasserschutzgebieten. Auch gewässerschonender Zwischenfruchtanbau und moderne Ausbringungstechnik könnten den Verlust von Ammoniak deutlich mindern und Mineraldünger einsparen. Zudem tragen eine geeignete Lagerung von Wirtschaftsdünger und eine möglichst effiziente Fütterung dazu bei, Nährstoffverluste in die Umwelt zu vermeiden.

Um Gülle, Mist und Ernterückstände umweltverträglich und zugleich wirtschaftlich zu nutzen, müsste nach Angaben des Ministeriums zudem noch stärker als bisher in Nährstoffkreisläufen gedacht werden. Durch eine verbesserte Aufbereitung anfallender Gülle könne diese besser verteilt und gezielter eingesetzt werden. Heinen-Esser erwartet davon auch, Nährstoffkreisläufe auch überregional besser schließen zu können und effiziente Ressourcennutzung mit weniger Umweltbelastung zu verbinden. Ziel müsse es sein, Wirtschaftsdünger im Idealfall direkt vor Ort zu verwerten oder ihn speicher- und transportfähig zu machen.