Kabinett verlässt den Holzweg

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Heizungsgesetz: Kaskadennutzung gestrichen

 

Die im Referentenentwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) vorgesehene Nutzungskaskade für feste Biomasse ist vom Tisch. Das Bundeskabinett hat in der vergangenen Woche eine Fassung beschlossen, die die umstrittene Nutzungsreihenfolge für Holz nicht mehr beinhaltet. Der Entwurf soll das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzen.

 

Zentrales Element der vorliegenden Novelle ist der Wegfall der bisherigen Mindestquote von 65 % für erneuerbare Energien bei Heizungen, genauso wie Betriebsverbote für bestimmte Heizungen. „Die ursprünglich vorgesehene Vorgabe zur Nutzungsreihenfolge bei Holz wäre praxisfern gewesen“, sagte Gerolf Bücheler vom Fachverband Holzenergie (FVH). Die energetische Nutzung von Holz schaffe einen wichtigen Absatzmarkt für Rest- und Nebenprodukte und stofflich nicht verwertbare Hölzer.

 

Die Bioenergieverbände sehen jedoch weiteren Nachbesserungsbedarf im parlamentarischen Verfahren. So wird etwa moniert, dass der Einsatz von Mais in neuen Biogasanlagen auf 40 % begrenzt werden soll. In einer Stellungnahme zum Referentenentwurf wird zudem eine Regelungslücke für die seit 2024 installierten fossilen Heizungen herausgestellt. Die Bio-Treppe müsse demnach auf alle seit dem Stichtag installierten Heizungen ausgedehnt werden. Hintergrund ist, dass auch das bisherige GEG eine Bio-Treppe vorsah. Da die bisherige Stufung gestrichen werden soll, die neue Bio-Treppe aber erst für Heizungen greift, die nach Inkrafttreten des Gesetzes installiert werden, würden knapp 900 000 Gas- und Ölheizungen von der Pflicht entbunden, ab 2029 erneuerbare Brennstoffe einzusetzen.

 

AgE