Kabinett vertagt Insektenschutz

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Entgegen den Planungen des Bundesumweltministeriums hat es der Regierungsentwurf zum Insektenschutzgesetz vergangene Woche nicht auf die Tagesordnung der Sitzung des Bundeskabinetts geschafft. Es hatte zuvor keine Einigung zwischen dem Umwelt- und dem Agrarressort gegeben.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium bekräftigte inzwischen sein Interesse, das Insektenschutzgesetz und die dazugehörige Pflanzenschutzanwendungs-Verordnung gemeinsam ins Kabinett zu bringen und parallel zu beschließen. Als Termin wird im Hause von Julia Klöckner „Januar oder Februar“ nächsten Jahres genannt. Dass die Verhandlungen zum Insektenschutz noch scheitern können, wird indes ausgeschlossen. Dafür sei das Thema für die Bundesregierung zu wichtig, verlautet dazu aus Koalitionskreisen in Berlin. „Das Gesetz und die Verordnung beziehen sich aufei­nan­der“, heißt es im Agrarressort. Bringe man beide Vorlagen zusammen ins Kabinett, komme darin „ein koordiniertes Verständnis der Bundesregierung zum Schutz von Insekten und zum Schutz von Ernten vor Schädlingen und zum Schutz von Ressourcen“ zum Ausdruck.

In der Tat gibt es sowohl beim Insektenschutzgesetz als auch bei der Pflanzenschutzanwendungs-Verordnung noch strittige Punkte zwischen den Ressorts. In der Verordnung sind das etwa die Abgrenzung der geschützten Gebiete, für die es ein Verbot der Anwendung bestimmter Herbizide und Insektizide geben soll, sowie die Definition der Streuobstwiesen, die künftig in die Liste der schützenswerten Biotope aufgenommen werden sollen. Für das Bundeslandwirtschaftsministerium geht es darum, eine Paketlösung zu erreichen. Anderenfalls gäbe man Verhandlungsspielraum aus der Hand, so die Befürchtung.