Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen hat ihre Regelungen für den Betrieb während der Corona-Pandemie aktualisiert. Alle Dienststellen der Kammer bleiben bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen. Auch Weiterbildungsseminare und Veranstaltungen finden vorläufig nicht statt. Die Arbeit geht in vollem Umfang weiter, die Berater sind telefonisch und per E-Mail erreichbar. Die telefonische Mithilfe bei der ELAN-Antragstellung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisstellen nach Terminvereinbarung hat sich in den vergangenen Wochen sehr gut bewährt.
Alle Laborbereiche der LUFA NRW sind in Betrieb und die Kundenbetreuung und Auftragserfassung sind wie gewohnt per E-Mail und Telefon erreichbar. Probenabholungen werden unter Beachtung besonderer Vorkehrungen im regulären Turnus durchgeführt.
Entsprechend den Entscheidungen der Landesregierung plant die Landwirtschaftskammer eine stufenweise Wiederaufnahme des Schulbetriebs in ihren Fachschulen. Regulärer Unterricht findet in den Fachschulen der Landwirtschaftskammer zunächst nicht statt. Ausnahmen gibt es für die Studierenden der Abschlussklassen ab 23. April, über die die Betroffenen per E-Mail persönlich informiert werden. Darüber hinaus gibt es weiterhin digitale Unterrichtsangebote. Für Studierende, die 2021 ihre Prüfungen ablegen, wird ab Mitte Mai wieder Präsenzunterricht angeboten. Alle Studierenden erhalten von ihrer Fachschule weitere Informationen.
Die ausgefallenen Zwischenprüfungen für Auszubildende im Frühjahr 2020 sowie weitere angesetzte Zwischenprüfungen entfallen bis zum Ende des laufenden Ausbildungsjahres ersatzlos. Alle Abschlussprüfungen für Auszubildende sind vorerst bis zum 30. April 2020 ausgesetzt. In Anlehnung an die Vorgaben der Landesregierung für die Schulen hält die Landwirtschaftskammer vorerst an den Planungen für die ab dem 4. Mai angesetzten beruflichen Abschluss- und Fortbildungsprüfungen fest.
Diese und zahlreiche weitere Hinweise gibt es laufend aktualisiert unter www.landwirtschaftskammer.de.