800 Waldbesitzende bekommen demnächst Post vom Land Nordrhein-Westfalen. Hintergrund ist eine Kartellklag wegen der kooperativen Holzvermarktung durch die nordrhein-westfälische Forstverwaltung. 32 Sägewerke haben geltend gemacht, dass ihnen wegen überhöhter Holzpreise dadurch ein Schaden in Höhe von 187 Mio. € entstanden sein soll. Ihre Ansprüche haben sie mittlerweile an eine Inkassogesellschaft abgetreten, die Klage gegen das Land NRW führt. Das Land weist als Beklagte zwar den Vorwurf als unbegründet zurück, sieht sich aber aus Gründen des Haushaltsrechts veranlasst, eine sogenannte Streitverkündung auszusprechen, um im Falle einer Schadenersatzpflicht nicht allein in die Pflicht genommen zu werden.
In einem Pressegespräch gaben sich Vertreter des zuständigen Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MLV) allerdings zuversichtlich, was den Ausgang der Klage angeht. In ähnlichen Fällen, etwa in Baden-Württemberg oder Rheinland-Pfalz, hätten die Klagen gegen die jeweiligen Bundesländer in erster Instanz keinen Erfolg gehabt. Bei den 800 Angeschriebenen handelt es sich um private Waldbesitzer, Waldgenossenschaften und Kommunen, die laut Ministerium mit „einem signifikanten Nettoumsatz an der damaligen Holzvermarktung beteiligt waren“. Für den Fall eines ungünstigen Klageausgangs will sich das Land mit der Streitverkündung die Option erhalten, sie zu einem gewissen Teil an den Forderungen zu beteiligen. Hier scheint es allerdings Spielräume zu geben. Dem Land gehe es nämlich „nicht darum, die Waldbesitzer in die Ecke zu stellen. Wir brauchen sie zur Wiederaufforstung. Wir sehen sie nicht als Feind, sondern wollen die Partnerschaft intensivieren“, hieß es bei dem Pressegespräch wörtlich. Für den 13. Dezember sei daher auch ein gemeinsames Gespräch mit den Organisationen der Waldbesitzer anberaumt, um eine gemeinsame Linie zu erarbeiten.
ds
Hier stellt das MLV einen umfangreichen Frage- und Antwortkatalog zum Hintergrund und dem aktuellen Stand der Klage bereit: https://www.mlv.nrw.de/wp-content/uploads/2022/12/Hintergrundinformationen.pdf