Kein Verbot der Anbindehaltung

Die Bundesregierung lehnt ein vom Bundesrat gefordertes Verbot einer ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern ab. In ihrer Stellungnahme zu der im April dieses Jahres gefassten Entschließung der Länderkammer bemängelt die Regierung unter anderem eine fehlende Abschätzung der wirtschaftlichen Auswirkungen eines solchen Verbots. Es sei zu befürchten, dass eine derartige Regelung mittelbar zu einer Beschleunigung des Strukturwandels sowie einer erheblichen Belastung kleinerer und mittlerer Betriebe führen werde, heißt es in der Stellungnahme. Darin wird zudem auf die wachsende Bedeutung der Unterbringung in Laufställen verwiesen. Dort könnten sich die Tiere in Gruppen frei bewegen, während sich gleichzeitig das Stallklima und die Lichtverhältnisse den Bedürfnissen der Tiere anpassen ließen. Zudem würden bei ganzjähriger Stallhaltung teilweise im Stall integrierte Bewegungsflächen oder ein angegliederter Laufhof angeboten. Solche Haltungsformen würden über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der ­Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) gefördert. Die Bundestierärztekammer zeigte sich enttäuscht von der Haltung der Bundesregierung.