Das vom Umweltausschuss eingebrachte Veto gegen den delegierten Rechtsakt der EU-Kommission zur Antibiotikanutzung ist mit großer Mehrheit von den Europaabgeordneten abgelehnt worden. Insgesamt 450 Parlamentarier stimmten gegen die Zurückweisung des Kommissionspapiers, womit die neue EU-Tierarzneimittelverordnung zu Beginn des kommenden Jahres in Kraft treten kann. Damit werden neue Kriterien für die Anwendung von Antibiotika in der Human- und der Veterinärmedizin festgelegt, denen zufolge die anwendbaren Reserveantibiotika bei der Behandlung von Tieren bestimmt werden sollen. Als Kriterien für die Reserveantibiotika nennt die Kommission die „hohe Bedeutung für die menschliche Gesundheit“, die Gefahr der Resistenzübertragung sowie ein „nicht wesentliches Erfordernis der Tiergesundheit“. In der vom Umweltausschuss eingebrachten Veto-Empfehlung war unter anderem beklagt worden, dass die von der Kommission genannten Kriterien zur Erstellung dieser Liste nicht streng genug seien. Darüber hinaus hatte der Umweltausschuss gefordert, die in der Tierarzneimittelverordnung nicht vorgenommene Unterscheidung zwischen Nutz- und Haustieren noch nachträglich festzuschreiben und so den Zugang von Einzeltieren für die betreffenden Wirkstoffklassen zu ermöglichen. Begründet wurde dies auch damit, dass für die Gruppenbehandlung geeignete Darreichungsformen an antibiotischen Medikamenten rund 88 % des Gesamtabsatzes ausmachten und lediglich 12 % der Gesamtverkäufe auf die Behandlung einzelner Tiere entfielen.