Die Länder wollen über etwaige Änderungen bei den Öko-Regelungen ab 2025 entscheiden, wenn die Ergebnisse der Antragstellung im Frühjahr vorliegen. Darauf haben sich die Agrarminister bei ihrer Sonderkonferenz per Video am Freitag der Vorwoche verständigt. Allerdings gehen die Auffassungen auseinander, in welchem Ausmaß Anpassungen vorgenommen werden sollten. Während Schleswig-Holstein und Niedersachsen die Option für neue Öko-Regelungen offen halten wollen und ihre Forderung nach einer Öko-Regelung für Milchviehbetriebe mit Weidehaltung bekräftigten, wollen die anderen Länder lediglich Änderungen an bestehenden Maßnahmen vornehmen, lehnen aber neue ab.
Einig sind sich die Länderressortchefinnen und -ressortchefs darin, das Gesamtbudget der Öko-Regelungen nicht zu erhöhen und die Umschichtung von der ersten in die zweite Säule in der laufenden Förderperiode bei 15 % zu belassen und nicht – wie ursprünglich vorgeschlagen – ab 2026 anzuheben. Die Vorsitzende der Agrarministerkonferenz, Thüringens Landwirtschaftsministerin Susanna Karawanskij, begrüßte die Beschlüsse als Beitrag zur Planungssicherheit für die Betriebe.
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir zeigte sich im Nachgang des digitalen Treffens unzufrieden mit der Zurückhaltung der meisten Länder gegenüber weitergehenden Anpassungen. Er warf einzelnen Ländern vor, sie stellten wesentliche EU-Vorgaben infrage: „Brüssel erwartet, dass wir liefern: Wir haben Kompensationsverpflichtungen, denen wir dauerhaft und gesichert nachkommen müssen.“ Andernfalls drohe, dass EU-Mittel liegen blieben. Im Interesse der Landwirtinnen und Landwirte müsse klar sein, „dass wir die nationale Obergrenze bei den Direktzahlungen vollständig ausschöpfen müssen“, erklärte Özdemir. Dafür müssten alle Maßnahmen ergriffen werden, die nötig seien. Konkret bedeute das, „dass wir eine Kompensationsmöglichkeit in der ersten Säule durch eine neue Öko- Regelung weiter ins Auge fassen müssen“. Dabei werde man die Antragstellungen im Jahr 2024 berücksichtigen. Mögliche Anpassungen bei den Öko-Regelungen sollen in der geplanten Novelle Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes oder per Verordnung geregelt werden. Der Gesetzentwurf soll am 27. März im Kabinett beschlossen werden.
AgE