Das von der Bundesregierung geplante staatliche Tierwohllabel wird sich nicht am Konzept der Eierkennzeichnung orientieren. Das hat die Parlamentarische Staatssekretärin vom Bundeslandwirtschaftsministerium, Dr. Maria Flachsbarth, in ihrer Antwort auf eine Schriftliche Frage von Linken-Agrarsprecherin Dr. Kirsten Tackmann klargestellt. Wesentliche Unterschiede zur Eierkennzeichnung seien insbesondere ein nationaler Rechtsrahmen, eine freiwillige Teilnahme sowie Anforderungen, denen nicht Haltungssysteme, sondern ressourcen-, management- und vor allem tierbezogene Kriterien zugrunde lägen. Das Label werde für Produkte konzipiert, bei deren Erzeugung höhere als die gesetzlichen Mindeststandards eingehalten würden. Der Staatssekretärin zufolge wird noch in diesem Jahr ein konkretes Konzept erarbeitet. Flachsbarth verweist in ihrer Antwort auf die Vorteile eines derartigen staatlichen Tierwohllabels. Dadurch könne der Verbraucher Produkte erkennen, bei deren Erzeugung höhere als die gesetzlichen Mindeststandards eingehalten würden, und in seine Kaufentscheidung einbeziehen.