Keine Kürzung in der zweiten Säule

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Vergangene Woche standen mehrere für die Landwirtschaft bedeutende Themen auf der Tagesordnung des Bundesrates mit mehreren Themen, unter anderem die GAP-Reform.

Die Bundesländer haben die von der EU-Kommission vorgeschlagene Kürzung der Mittel in der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020 als unverhältnismäßig kritisiert. Dadurch würden Bestrebungen, gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen, zur Stärkung von Umwelt- und Naturschutz sowie zum Erreichen der Klima- und Ressourcenziele konterkariert, warnt der Bundesrat in einer Stellungnahme zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der EU für 2021 bis 2027, die er am Freitag vergangener Woche verabschiedet hat. Er betont die Wichtigkeit, dass Ausbauziel des Ökolandbaus von 20 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche durch die neue GAP sicherzustellen. Zudem fordert die Länderkammer die Bundesregierung auf, sich in den Verhandlungen auf EU-Ebene „mit Nachdruck“ dafür einzusetzen, die Optionen des Kommissionsvorschlags zur Umschichtung von Mitteln zwischen den beiden Säulen beizubehalten. Der Bundesrat drängt ferner da­rauf, Umwelt- und Klimaschutz in der reformierten Agrarpolitik einen höheren Stellenwert als bisher einzuräumen. Begrüßt wird in der Stellungnahme die Tendenz in den Verhandlungen, für die Festlegung der EU-Kofinanzierungssätze die Kategorie der Übergangsregionen im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) wieder einzuführen. Zugleich bekräftigen die Länder aber ihre generelle Ablehnung gegen ein Absenken der EU-Kofinanzierungssätze für die zweite Säule.

Die Bundesländer verlangen außerdem für die Mitgliedstaaten einen angemessenen Spielraum bei der Verteilung der Direktzahlungen. Dies soll es ermöglichen, regionale Besonderheiten genügend berücksichtigen zu können. Auch Kappung und Degression müssten für die Mitgliedstaaten fakultativ sein. Eine Förderung der ersten Hektare wird befürwortet, dürfte aber nicht zu einer unverhältnismäßigen Umverteilung zwischen den Ländern führen. Außerdem mahnt der Bundesrat an, dass durch die neue nationale Strategieplanung beziehungsweise die Umsetzungsstrukturen in der GAP keine regionalen Gestaltungsspielräume verloren gehen dürften. AgE