Keine Lockerung beim Neonikotinoidverbot

Das Bundeslandwirtschaftsministerium plant keine Wiederzulassung neonikotinoidhaltiger Beizmittel. Das hat ein Ministeriumssprecher ausdrücklich klargestellt. Er widersprach damit Medienberichten, wonach das Agrarressort per Verordnung Ausnahmen für die Verwendung von Neonikotinoiden im Anbau von Wintergetreide vor der EU-Entscheidung 2017 zulassen will. Ressortchef Christian Schmidt mache sich vielmehr mit der anstehenden Verordnung weiter für den Bienenschutz stark, betonte der Sprecher. Man beabsichtige für neonikotinoidhaltige Beizmittel die Aufrechterhaltung eines höheren Schutzniveaus als in der übrigen EU, hieß es aus dem Agraressort. Die EU-Verordnung zum Teilverbot der Neonikotinoide lasse nämlich die Saatgutbehandlung sowie die Aussaat von so behandeltem Wintergetreid explizit zu. Die Eilverordnung vom Sommer 2015, mit der Schmidt die Aussaat von nach Deutschland eingeführtem Wintergetreide-Saatgut verboten habe, das mit Neonikotinoiden behandelt sei, gelte nach dem Pflanzenschutzgesetz längstens für sechs Monate, so der Sprecher. Sie müsse daher durch eine reguläre dauerhaft geltende Verordnung ersetzt werden.