Mehr Schutz für landwirtschaftliche Flächen beim Ausbau der Solarenergie fordert der Bundesrat. Seiner Vorstellung nach sollen die Länder landwirtschaftliche Flächen mit besonders hoher Ertragskraft auch künftig von der Errichtung von Photovoltaik-(PV)-Freiflächenanlagen ausschließen können. In seiner Stellungnahme zum Solarpaket der Bundesregierung spricht sich der Bundesrat dafür aus, dass diese Möglichkeit fortgeschrieben wird. Im Sinne der Nachhaltigkeit müsse der Ausbau der Photovoltaik mit den Belangen der Landwirtschaft und der Erzeugung von Lebensmitteln in Einklang gebracht werden, betont die Länderkammer in ihrem Beschluss von Ende September. Der vorgelegte Gesetzentwurf mit Regelungen zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Erzeugung ermächtigt die Länder bereits, Flächen in Landschaftsschutzgebieten oder Naturparks von Geboten auszuschließen. Dem Bundesrat zufolge sollten jedoch die Belange der Landwirtschaft und die Erzeugung von Lebensmitteln mindestens den gleichen Rang haben wie der Landschaftsschutz.
Keine Zustimmung fand die Ausschussempfehlung, eine höhere Entschädigung der Grundeigentümer bei der Verlegung von Leitungen für den Anschluss an das Stromnetz zu erreichen. Der
Agrarausschuss der Länderkammer hält die vorgesehene einmalige Entschädigung in Höhe von 5 % des Verkehrswertes der in Anspruch genommenen Schutzstreifenfläche für unangemessen. Diese Entschädigung spiegele keineswegs den Wertverlust der Landwirte aufgrund dieser grundbuchähnlichen Belastung wider. Dem Ausschuss zufolge sollte der Bundesrat die Regierung auffordern, im Benehmen mit den Akteuren „einen neuen und akzeptablen Wert“ festzulegen. Ebenfalls keinen Niederschlag fand die grundsätzliche Kritik, die in den Reihen der Landwirtschaft an den geplanten Duldungspflichten für Grundeigentümer und Bewirtschafter bei der Verlegung von Stromleitungen im Zusammenhang mit PV-Anlagen auf ihren Grundstücken laut geworden ist.